Beigeordnete Schellmann fragt, ob beim Betrieb gewerblicher Art (BgA) ein Verlust erwirtschaftet wurde.
Herr Schmitz erläutert, dass 2/3 des Umsatzes im Hoheitsbereich erzielt werden. Die Gebühren der Stadt und des Landkreises machen dabei für das Geschäftsjahr 2015 einen Anteil von rund 13,7 Mio. € aus. Dazu kommen die Erlöse durch die Papiertonne mit rund 900 T€, so dass insgesamt Umsatzerlöse von rund 14,6 Mio. € im Hoheitsbereich erzielt wurden. Die Umsatzerlöse des BgA hingegen resultieren aus Containerdiensten und ähnlichen Dienstleistungen. Im Jahresabschluss werden die beiden Teilhaushalte auch bei der Ermittlung eines Jahresüberschusses /-fehlbetrages zusammengeführt.
Beigeordnete Schellmann fragt, ob für eine getrennte Ansicht der Teilhaushalte eine Einsichtnahme der Jahresabschlüsse erforderlich wäre.
Herr Schmitz bestätigt dies.
Beigeordnete Schellmann fragt, wie lange die temporäre Oberflächenabdeckung der Deponie halten wird und ob eine Erneuerung dieser erforderlich werden könnte.
Herr Schmitz antwortet, dass die temporäre Oberflächenabdeckung im Jahr 2011 für rund 1,8 Mio. € vorgenommen wurde und mit einer Haltbarkeit bis zur endgültigen Oberflächenabdeckung gerechnet wird.
Beigeordnete Schellmann erfragt, aus welchem Grund die leistungsorientierte Bezahlung der Mitarbeiter ausgesetzt wurde und ob dies grundsätzlich so bleiben wird.
Herr Schmitz sagt, dass sich dieses Prinzip nicht bewährt hätte, da es zu Diskussionen unter den Mitarbeitern kam und der Personalrat ihn deshalb um Aussetzung gebeten hat. Die leistungsorientierte Bezahlung ist im Tarifvertrag verankert und eine Aussetzung gab es aktuell für die letzten drei Jahre.
Ratsherr Srugis merkt an, dass die Deponierückstellung seit Jahren steigt und fragt, welcher Zins bei der Berechnung zugrunde gelegt wird und ob eine mittelfristige positive Zinsentwicklung abzusehen ist. Weiterhin fragt er, was passieren würde, wenn die Rückstellung zu hoch ausfällt.
Herr Schmitz erklärt, dass für die Aufzinsung der Rückstellung der endgültigen Oberflächenabdeckung vom Gesetzgeber der durchschnittliche Bundesbankzins der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt wird. Im Augenblick sind dies 3,13%. Im letzten Jahr ist der Bundesbankzins von 3,7% auf 3,1% gesunken. Dies resultiert unter anderem daraus, dass das Jahr 2009 nicht mehr in die Berechnung einbezogen wird, in welchem die Zinsen jedoch sehr hoch waren. Die mittelfristige Entwicklung des Zinses ist nicht abzusehen, wobei nicht von einer starken Steigerung ausgegangen wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses 2015 unter Position 10 ist zusätzlich zur Gesamtsumme auch der auf die Rückstellung entfallende Anteil ausgewiesen, um Transparenz zu schaffen. Auch im Lagebericht wird darauf hingewiesen, dass die sinkenden Zinsen eine hohe Belastung darstellen.
Ratsherr Srugis fragt, welche Auswirkungen die Zinsen prozentual auf die Gebühren haben.
Herr Schmitz antwortet, dass im Jahr 2015 insgesamt 2,8 Mio. € der Zinsaufwendungen auf die Rückstellung entfallen. Den prozentualen Anteil an den Gebühren könne er aktuell nicht beziffern.
Herr Sporleder ergänzt, dass dies im Hoheitsbereich maximal 240-300 T€ sind.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Eigenkapitalquote sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert hat und die Verbindlichkeiten von 16,7 Mio. € auf 4 Mio. € gesunken sind. Zum Jahresabschluss 2016 werden Verbindlichkeiten von 2 Mio. € angestrebt.
Beigeordneter Pauly fragt, ob die leistungsorientierte Bezahlung im „Gießkannenprinzip“ zulässig und ob der Personalrat damit einverstanden ist.
Herr Schmitz bejaht dies und sagt, dass jedes Jahr eine erneute Absprache zum Verteilungsschlüssel mit dem Personalrat erfolgt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsauschuss der Hansestadt Lüneburg einstimmig:
Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum
Jahresabschluss 2015 wird zugestimmt.