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Auszug - Hansestadt Lüneburg als Steuerschuldner  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.10.2016    
Zeit: 16:00 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6838/16 Hansestadt Lüneburg als Steuerschuldner
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Sporleder
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens
 
Beschluss


 

Ratsherr Srugis fragt nach der Einschätzung der Verwaltung zur möglichen Umsatzsteuerpflicht und ob Vorsteuerabzüge möglich wären.

 

Herr Sporleder antwortet, dass man die Optionszeit nutzen muss, um den kompletten städtischen Haushalt dahingehend zu überprüfen.

 

Ratsherr Srugis fragt, ob eine Umsatzsteuerpflicht beispielsweise bestehen würde, wenn die Reinigung der kommunalen Gebäude durch eigenes Personal erfolgt.

 

Herr Sporleder erklärt, dass in jeglichen Bereichen, in denen aufgrund von Leistungen Erträge entstehen, diese Erträge gegenüber Dritten steuerbar sind.

 

Erste Stadträtin Lukoschek sagt, dass eine Umsatzsteuerpflicht beispielsweise gegeben wäre, wenn die städtischen Reinigungskräfte die Räumlichkeiten des Landkreises reinigen. Die Personalabrechnung, die für andere Kommunen im Landkreis Lüneburg von der Hansestadt Lüneburg erbracht wird, ist unter anderem auf Umsatzsteuerpflicht zu überprüfen.

 

Beigeordnete Schellmann fragt, ob das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises auch ein solcher Fall ist.

 

Herr Sporleder bejaht dies. In den Verträgen zur Kooperation juristischer Personen des öffentlichen Rechts ssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die Steuerbarkeit entfällt.

 

Beigeordneter Pauly sagt, dass die Option ohne eine Geltendmachung der Vorsteuer uninteressant ist, spricht die Thematik der Parkscheinautomaten an und fragt, wann zeitlich gesehen darüber gesprochen werden kann.

 

Erste Stadträtin Lukoschek antwortet, dass voraussichtlich im nächsten oder übernächsten Jahr ein Gespräch dazu erfolgen kann.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:

 

Der Rat beschließt die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg abzugeben.