Beratungsinhalt:
Herr Meyer, Geschäftsführer der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH, betont die positive Entwicklung der Gesellschaft und dass für das Geschäftsjahr 2016 ein ähnlicher Gewinn wie in 2015 i. H. v. 123 T€ erwartet wird. Diese positive Entwicklung sei auch auf die Pflegesatzerhöhung und die starke Auslastung der Gesellschaft zurückzuführen.
Hinsichtlich der Personalgewinnung zeige sich im Stadtgebiet ein hohes Ausmaß an Konkurrenz. Positiv zu verzeichnen sei jedoch, dass viele Mitarbeiter nach einem Arbeitgeberwechsel zu der Gesellschaft zurückkehren. Mindestens benötige man 50 % Fachpersonal, das Ziel betrage aber 55 % bis 60 %, um den Anforderungen der Heimaufsicht gerecht zu werden. Diesem Bedarf werde die Gesellschaft auch durch die Ausbildung neuer Fachkräfte, bei der sie in Lüneburg eine Vorreiterrolle einnehme, gerecht. Die meisten Auszubildenden, die auslernen, blieben im Anschluss dem Unternehmen erhalten.
Ratsherr Bögershausen erkundigt sich, ob es eine eigene Kindertagesstätte als Anreiz im Rahmen der Personalgewinnung gibt.
Herr Meyer antwortet, dass es weder eine eigene Kindertagesstätte noch Belegungsrechte bei den Kindertagesstätten bei der Städtisches Klinikum gemeinnützige GmbH oder bei der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gebe.
Laut Oberbürgermeister Mädge wird zurzeit darüber diskutiert, inwiefern die beiden genannten Kindertagesstätten in die Holding überführt werden.
Beigeordneter Webersinn möchte wissen, ob eine betriebliche Altersvorsorge zur Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen angeboten wird.
Herr Meyer führt aus, dass es bei Tarifbeschäftigten die Betriebsrente der VBL gibt und darüber hinaus die Entgeltumwandlung angeboten wird.
Herr Sauer ergänzt, wie wichtig weitere Aspekte zur Personalbindung und -gewinnung sind. Zunächst sei die Grundhaltung des Unternehmens in der Gesellschaft von Bedeutung. Weiter komme es darauf an, wie man im Arbeitsalltag miteinander umgeht, weswegen man Führungsrichtlinien benötige. Außerdem gebe es die materielle Komponente. Sie sei in den tarifgebundenen Häusern positiv zu bewerten. Man führe Gespräche mit den Betriebsräten zu Entgeltstrukturen und habe diesbezüglich im Internet ein transparentes Auftreten. Ebenfalls entscheidend seien die Beschäftigungsperspektiven sowie Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Daher werde Personalmarketing bei Klausurtagungen oder mithilfe von Projektgruppen betrieben. Viele Ärzte kämen aus dem Raum Hamburg, weswegen es sich für sie lohnen müsse, in Lüneburg zu arbeiten. Das Unternehmen müsse aus sich selbst heraus positiv wahrgenommen werden.
Herr Dr. Moormann verweist auf die Fluktuation in Elternschaft. Pro Monat begrüße er 12 bis 18 neue Mitarbeiter, von denen lediglich ein bis zwei Männer seien. Dieses Verhältnis zeige sich sowohl in der Pflege als auch bei den Ärzten und in der Verwaltung. 3/4 der Medizinstudenten seien weiblich. Entsprechend hoch sei der Anteil der Beschäftigten, die sich in Eltern- oder Teilzeit befinden.
Beigeordnete Schellmann möchte weitere Informationen zu der Kindertagesstätte an der Städtisches Klinikum gemeinnützige GmbH erhalten.
Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Kindertagesstätte seinerzeit übernommen wurde, um die finanziellen Lasten für das Klinikum zu reduzieren. Die Kindertagesstätte ließe sich damals nur mithilfe von Kindern, die von anderen Betreuungseinrichtungen kamen, voll belegen. Mittlerweile sei der Bedarf für Kindertagesstätten-Plätze beim Klinikum und der Gesundheitsholding gestiegen, weswegen über eine Übernahme der Kindertagesstätte durch die Gesundheitsholding diskutiert werde.
Auf Nachfrage vom Beigeordneten Pauly betont Herr Sauer, dass sich Mitarbeiterbindung nicht punktuell diskutieren lässt.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass ein weiterer finanzieller Anreiz für Tarifgebundene nicht möglich ist. Jeder freiwillige finanzielle Anreiz widerspreche dem Tarifvertrag.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2015, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 122.553,65 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 12.263,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 110.300,65 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu stimmen.