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Auszug - Gesundheitsholding Lüneburg GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Genehmigung einer Geschäftsordnung Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6817/16 Gesundheitsholding Lüneburg GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Genehmigung einer Geschäftsordnung
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Srugis schlägt vor, das Thema Änderung der Gesellschaftsverträge vorab allgemein zu erörtern, bevor es bei jedem Tagesordnungspunkt zu den gleichen Anmerkungen kommt.

 

Alle Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden.

 

Beigeordneter Pauly regt an, dass die Entscheidung den Aufsichtsrat zu verkleinern dem neuen Wirtschaftsausschuss vorbehalten sein sollte. Weiter fehlt ihm ein Grundmandat in jedem Aufsichtsrat der Gesellschaften.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass der Public Corporate Governance Kodex (Kodex) seinerzeit von allen Ratsmitgliedern der Hansestadt Lüneburg beschlossen wurde. Der beschlossene Kodex sieht auch eine Verkleinerung des Aufsichtsrates vor. Eine Grundmandatspflicht ist nicht enthalten.

Die Änderungen der Verträge wurden mit Mitarbeitervertretern und externen Fachkräften aus den Aufsichtsräten besprochen.

 

Beigeordnete Schellmann ist grundsätzlich für die Verkleinerung der Aufsichtsräte. Sie bedauert es aber, dass grundsätzlich kein Grundmandat in jedem Aufsichtsrat vorgesehen sei. Daher ist sie gezwungen, bei den Gesellschaftsverträgen ohne Grundmandat gegen die Änderung zu stimmen.

 

Beigeordneter Salewski weißt noch einmal darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit Diskussionen über die Größe des Aufsichtsrates gab. Letztendlich hätten aber alle Ratsmitglieder r den Kodex gestimmt. Bei der Anpassung handle es sich somit nur um einen formalen Schritt, der aus der Einführung des Kodex resultiert.

 

Ratsherr Srugis zitiert den Passus, in der die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder geregelt ist, aus dem Kodex. Weiter führt er aus, dass alle Vorgaben bezüglich der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erllt seien und somit die Vorgabe aus dem Kodex umgesetzt ist.

 

Ratsfrau Schmidt sieht der neuen Größe des Aufsichtsrates positiv entgegen. Die Meinung, dass es in jedem Aufsichtsrat ein Grundmandat geben sollte, teile sie nicht. Durch die Berichte aus den Aufsichtsräten im Wirtschaftsausschuss gelangen alle Informationen in die Fraktionen, die keinen Sitz in den Aufsichtsräten haben.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass es seit der Einführung des Kodex keine neuen Erkenntnisse gibt und es so keinerlei Einwände gegen die Änderung der Gesellschaftsverträge gäbe.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich mit 8-Ja-Stimmen bei 1-Nein-Stimme:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Genehmigung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.