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Beratungsinhalt:
Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH, erklärt, dass im Geschäftsjahr 2015 ein Jahresüberschuss von 35.726,69 € erwirtschaftet wurde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, den Jahresüberschuss i.H.v. 35.726,69 € den Gewinnrücklagen zuzuführen und steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in eine freie Rücklage i.H.v. 3.581,00 € nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke i.H.v. 32.145,69 € zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu stimmen.
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