Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligung beschließt einstimmig: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2013, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 700.785,08 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 70.000 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr.3 AO und i.H.v. 630.785,08 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zu stimmen.
|