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Sachverhalt:
Gegenstand der Wachstumsinitiative Süderelbe AG (SAG), an welcher die Hansestadt Lüneburg rd. 3,71 % der Anteile hält, ist die Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in der „Region Süderelbe“ z. B. durch die Bildung von regionalen Netzwerken, die Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sowie durch gemeinsame Projekte zur Förderung des unternehmerischen Wachstums und zur Stärkung der Standortattraktivität.
Im Rahmen der Umstrukturierungen der SAG hat der VA am 27.11.2013 der neuen Rahmenvereinbarung (VO/5425/13) zugestimmt. Mit dieser Rahmenvereinbarung ist die Kündigungsfrist auf zwei Jahre verlängert worden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch, wenn eine Kündigung bis zum 31.12.2014 mit Wirkung zum 31.12.2016 nicht erfolgt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Zum 31.12.2015 mit Wirkung zum 31.12.2017 bestünde dann erneut die Möglichkeit zur Kündigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ab 2015 jährlich 31.824,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 57100102 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen keine:
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht bis zum 31.12.2014 mit Wirkung zum 31.12.2016 kein Gebrauch machen.
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