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Sachverhalt: In der nächsten Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2013 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2013 wie folgt ab:
Bilanzsumme 1.159.769,77 € Jahresfehlbetrag -5.058,23 € Verlustvortrag 0,00 € Bilanzverlust -5.058,23 €
Hierzu wird seitens des Aufsichtsrates der Städtischen Klinikum gemeinnützige GmbH vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i.H.v. -5.058,23 € auf das Geschäftsjahr 2014 vorzutragen und steuerrechtlich 147,00 € der freien Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr.3 AO zuzuführen.
Dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, ist für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, den Vortrag des Jahresfehlbetrages i.H.v. -5.058,23 € auf das Geschäftsjahr 2014 sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zu stimmen. Steuerrechtlich sollen 147,00 € der freien Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr.3 AO zugeführt werden.
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