Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich westlich der Uelzener Straße im Umgriff der Heinrich-Böll-Straße und einer Teilfläche des Universitätscampus wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 141 bekommt die Bezeichnung „Heinrich-Böll-Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, gewerbliche Flächen südlich des Universitätscampus städtebaulich neu zu ordnen. Ein Teil der Heinrich-Böll-Straße soll aufgehoben und die Erschließungsfunktion neu geordnet werden. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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