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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht auf den in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhalt ein. Sie verdeutlicht, dass es in der heutigen Sitzung vorrangig darum gehe, den Ausschussmitgliedern einen Überblick über das Förderprogramm der KfW zu geben. Eingegangen wird auf die Stellung der KfW-Bank und deren Aufgabenstellung. Detailliert eingegangen wird auf die Ziele, die mit im Förderprogramm verfolgt werden. Vorrangig wird eine Reduzierung des Energieaufwandes um 50 % bis zum Jahre 2050 gegenüber den 2008 ermittelten Werten angestrebt. Hierzu soll vorrangig eine energetische Sanierung im bestehenden Gebäudebestand gefördert werden. Erreicht werden soll durch entsprechende Förderungen auch eine Hilfestellung bezüglich der Umsetzung bestehender gesetzlicher Reglungen. Zu diesen gesetzlichen Regelungen gehören u. a. das Erneuerbare Energiengesetz und die Energieeinsparungsverordnung. Die Rolle der Stadt besteht darin, dass wir keinen Bescheid ausstellen, sondern lediglich eine Bestätigung für den Antragsteller gegenüber der KfW-Bank abgeben. Beispielhaft aufgeführt wird für die mögliche Beantragung von Fördermitteln der bereits von der LüWoBau im Laufe des letzten Jahres gestellte Förderantrag für die Sanierung der Wohngebäude in der Ringstraße. Zu diesem Antrag wurde seitens der Stadt die angesprochene Bestätigung gegenüber der KfW-Bank abgegeben. Anhand der der Beschlussvorlage beigefügten Anlagen wird auf die Kriterien, die für eine Förderung herangezogen werden, detailliert eingegangen. Am Beispiel des vorliegenden Antrages der LüWoBau wird aufgezeigt, nach welchen Kriterien seitens der Stadt Lüneburg geprüft wurde, ob die von der KfW-Bank vorgegebenen Förderkriterien eingehalten werden. Die LüWoBau als städtische Gesellschaft ist ein verlässlicher Partner, bei dem davon auszugehen ist, dass die Baumaßnahmen wie beantragt auch umgesetzt werden. Nochmals verdeutlicht wird, dass seitens der Stadt Lüneburg nur eine Bestätigung gegenüber der KfW-Bank abgegeben wird, die Stadt Lüneburg aber keine Einflussmöglichkeit auf die Kreditgewährung durch den KfW-Bank hat.
Ratsherr Bruns hat den Ausführungen entnommen, dass bei der Ringstraße die LüWoBau alleinige Eigentümerin der Wohngebäude entlang des Straßenzuges sei. Für ihn wäre von Interesse, wie es sich seitens der Stellungnahme der Stadt gegenüber der KfW-Bank verhalten würde, wenn ein Straßenzug, der eine einheitliche Architektursprache aufweist, eine gemischte Eigentümerstruktur aufweisen würde. Für ihn stellt sich die Frage, ob dann auch ein Einzelantragsteller förderfähig sein würde bei einer ansonsten durchgängigen Struktur oder ob dieser nur im Zusammenwirken mit den anderen Eigentümern eine Chance auf Förderfähigkeit erlangen würde.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, wie man seitens der Stadt bei einer so gelagerten Antragstellung umgehen würde. Hilfsmittel für eine Einschätzung für die Vorbereitung der Stellungnahme könnte hierbei die städtebauliche Einordnung der vorgesehenen Maßnahme sein. Hingewiesen wird nochmals darauf, dass die Stadt gegenüber den Eigentümern als auch gegenüber der KfW-Bank nur eine beratende Funktion eingeräumt wird. Straßenzüge mit einer Gestaltungsatzung zu belegen, nur um ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren, würde jedoch nur dann in Betracht kommen, wenn alle anderen Versuche der Einwirkung fehlschlagen würden.
Herr Plesse – Bauhütte – interessiert, wer die Standards für die beantragten energetischen Maßnahmen festlegt und wer diese kontrolliert.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass sowohl die Standards als auch deren Überprüfung allein Angelegenheit der KfW-Bank sei. Die Stadt Lüneburg gibt lediglich eine Stellungnahme bezüglich städtebaulicher Aspekte ab.
Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass Hauseigentümer auch die Gelegenheit hätten, Mittel über das normale Programm energetische Sanierung zu beantragen. Wenn bisher von Sanierung gesprochen wurde, waren hier nur die eigentlichen Sanierungsgebiete, wie beispielsweise der Bereich, Altstadt gemeint. Das jetzt auch Gebiete in eine Förderung gelangen, die außerhalb des unmittelbaren Stadtkerns liegen, war eigentlich so vom Gesetzgeber nicht gewollt. Die jetzt geschaffenen Möglichkeiten der Förderung auch außerhalb des eigentlichen Innenstadtbereiches stellen eine wertvolle Ergänzung in der Förderung dar, da dadurch jetzt die Möglichkeiten bestehen, auch dort eine Förderung zu gewähren, wo es darum geht, dass trotz vorgenommener energetischer Sanierung der Gebäude der Charakter der Gebäude erhalten bleibt. Insofern ist diese Fördermöglichkeit unter dem Denkmalaspekt als Fortschritt gegenüber der bisher als Kriterium zugrunde gelegten Förderungsrichtlinien zu sehen. Erreicht wird hiermit, dass eine KfW-Förderung auch dann möglich ist, wenn die ansonsten einzuhaltenden Werte der Energieeinsparverordnung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte nicht erreicht werden. Der aufgrund der Denkmaleigenschaft zu erbringende Mehraufwand bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen kann durch eine Förderung aus diesem Programm abgefedert werden. Die KfW-Bank hat derzeit diverse Förderprogramme laufen. Vorgabe bei der Umsetzung der städtischen Investitionen für das laufende Jahr sind deshalb vorrangig Maßnahmen bei denen eine KfW-Förderung möglich wäre.
Ratsfrau Schellmann begrüßt es, dass bei denkmalgeschützter Bausubstanz nicht zwingend alle Kriterien, die für eine Förderung Voraussetzung wären, erforderlich sind. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Charakter und Baustil denkmalgeschützter Gebäude erhalten werden kann.
Her Pomp – ALA – interessiert, was bei der energetischen Sanierung der Häuserzeilen in der Ringstraße konkret vorgesehen sei.
Herr Lindner – Bereich 63 – führt aus, dass in der denkmalgeschützten Bausubstanz teilweise eine Innendämmung vorgenommen werden soll. Bei der Außendämmung wird darauf geachtet, dass der gleiche Ziegel genommen wird, wie beim eigentlichen Haus. Geachtet wird darauf, dass der Gesamteindruck der Häuserzeilen mit der Kubatur erhalten bleibt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den dargelegten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
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