Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Normalprogramm“ soll die Basteihalbinsel aufgewertet und saniert werden.
Die Basteihalbinsel grenzt unmittelbar an das Fördergebiet „östliches Wasserviertel“ an, liegt jedoch nicht in diesem Fördergebiet. Die Sanierung der Basteihalbinsel sollte ursprünglich als Erschließungsmaßnahme gemäß § 147 BauGB durchgeführt werden, da eine sanierungsbedingte Erschließungsanlage auch außerhalb des Fördergebiets liegen kann und für diese dann Fördermittel verwendet werden dürfen. Förderechtlich ist diese Maßnahme dann jedoch nicht nur dem Sanierungsgebiet zuzurechnen, sondern anteilig auch den umliegenden Anwohnern. Somit wäre eine Kostenübernahme von 100 % aus Städtebaufördermitteln nicht möglich, sondern voraussichtlich lediglich eine Kostenübernahme von 80 – 90 % der Gesamtkosten. Da die Gesamtmaßnahme mit 330.000,- € angesetzt ist, würde dies einen städtischen Eigenanteil von 33.000 – 66.000,- € bedeuten.
Die Gesamtkosten können nur dann in voller Höhe aus Städtebaufördermitteln übernommen werden, wenn die Basteihalbinsel zum Fördergebiet gehört. Die Aufnahme der Basteihalbinsel in das Fördergebiet muss beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration beantragt werden. Es entstehen durch die geplante Gebietserweiterung keine zusätzlichen Kosten. Die Maßnahme ist bereits Bestandteil der bestehenden Kosten- und Finanzierungsübersicht des östlichen Wasserviertels.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der beabsichtigten Beantragung der Gebietserweiterung des Sanierungsgebiets „östliches Wasserviertel“ um die Basteihalbinsel zu.
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