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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 27.11.2003    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates am 28.08.03 und 25.09.03      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht zur Ausbildungssituation 2003 in Lüneburg (Es werden Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, des Arbeitsamtes und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zum Thema referieren.)      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Lüneburger Resolution gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit  
Enthält Anlagen
VO/0832/03  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Lüneburg sollte im "Jahr der Behinderten 2003" Erklärung von Barcelona "Die Stadt und die Behinderten" unterzeichnen (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03)  
Enthält Anlagen
VO/0768/03  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission für 2004 parallel (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03; sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP vom 27.11.03)  
Enthält Anlagen
VO/0769/03  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
Schlechte Zeiten für Schulschwänzer in Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03)  
Enthält Anlagen
VO/0770/03  
Ö 7.4  
Enthält Anlagen
Qualitätssicherung in der Altenpflege! Gemeinsame Pflegekonferenz zwischen Stadt und Landkreis bilden. (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.03)  
Enthält Anlagen
VO/0779/03  
Ö 7.5  
Enthält Anlagen
Trinkwasserqualität in Lüneburg sichern - Bleisanierung voranbringen (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.11.03, eingegangen am 06.11.03)  
Enthält Anlagen
VO/0824/03  
Ö 7.6  
Enthält Anlagen
Kriminalprävention bereits bei städtebaulicher Planung (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 12.11.03, eingegangen am 13.11.03)  
Enthält Anlagen
VO/0831/03  
Ö 8     Anfragen      
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Immobilien und Grundstücke im Eigentum der Stadt Lüneburg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.10.03, Eingang: 06.10.03)  
Enthält Anlagen
VO/0771/03  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Werden die Operationssäle im Städtischen Klinikum ausgelastet und wirtschaftlich sinnvoll betrieben? (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 10.10.03)  
Enthält Anlagen
VO/0780/03  
Ö 8.3  
Enthält Anlagen
Dem LSK eine Perspektive geben (Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.03)  
Enthält Anlagen
VO/0835/03  
Ö 8.4  
Enthält Anlagen
Sachstand zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Anfrage der Gruppe SPD/FDP vom 19.11.03)  
Enthält Anlagen
VO/0837/03  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Antrag auf Aufnahme der Stadt Lüneburg in die Beihilfeumlagekasse der Niedersächsischen Versorgungskasse  
Enthält Anlagen
VO/0750/03  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe - Bewirtschaftungskosten -  
Enthält Anlagen
VO/0782/03  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 5.000.000 €  
Enthält Anlagen
VO/0794/03  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss des Städtischen Klinikums für das Wirtschaftsjahr 2002  
Enthält Anlagen
VO/0757/03  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Ratsbücherei Lüneburg; Erhöhung der Lesegebühren für Erwachsene  
Enthält Anlagen
VO/0809/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

15,00

 

halbjährlich

10,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

9,00

 

halbjährlich

6,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

17,00

 

halbjährlich

12,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

11,00

 

halbjährlich

8,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

20,00

 

halbjährlich

15,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

14,00

 

halbjährlich

10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

   
    27.11.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

15,00

 

halbjährlich

10,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

9,00

 

halbjährlich

6,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

17,00

 

halbjährlich

12,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

11,00

 

halbjährlich

8,50

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:

 

Kostentarif

zu § 2

der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom 30.05.1991

in der zur Zeit geltenden Fassung

 

Tarif

Gegenstand

Euro

 

 

 

27

Ratsbücherei

 

27.1

Lesegebühren

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

20,00

 

halbjährlich

15,00

27.1.2

Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung

 

 

befinden, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen,

 

 

arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen

 

 

jährlich

14,00

 

halbjährlich

10,00

 

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der

 

 

Lesegebühren befreit.

 

 

(41)

Ö 14  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 15     Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15.1  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)