Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom
30.05.1991in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt
geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom
30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
15,00
halbjährlich
10,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul-
oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen
jährlich
9,00
halbjährlich
6,50
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind
von der Zahlung der
Lesegebühren befreit.
Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom
30.05.1991in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt
geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom
30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
17,00
halbjährlich
12,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul-
oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen
jährlich
11,00
halbjährlich
8,50
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind
von der Zahlung der
Lesegebühren befreit.
Die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom
30.05.1991in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt
geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lüneburg vom
30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
20,00
halbjährlich
15,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der Schul- , Hochschul-
oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen
jährlich
14,00
halbjährlich
10,00
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind
von der Zahlung der
Lesegebühren befreit.
27.11.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:
Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
15,00
halbjährlich
10,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der
Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe
beziehen
jährlich
9,00
halbjährlich
6,50
Kinder und Jugendliche bis zum 16.
Lebensjahr sind von der Zahlung der
Lesegebühren befreit.
Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
17,00
halbjährlich
12,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der
Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe
beziehen
jährlich
11,00
halbjährlich
8,50
Kinder und Jugendliche bis zum 16.
Lebensjahr sind von der Zahlung der
Lesegebühren befreit.
Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 30.05.1991in der zur
Zeit geltenden Fassung wird mit
Wirkung vom 01.01.2008 wie folgt geändert:
Kostentarif
zu § 2
der Verwaltungskostensatzung der
Stadt Lüneburg vom 30.05.1991
in der zur Zeit geltenden Fassung
Tarif
Gegenstand
Euro
27
Ratsbücherei
27.1
Lesegebühren
27.1.1
jährlich (Lesefrist drei Wochen)
20,00
halbjährlich
15,00
27.1.2
Für Lesende, die sich in der
Schul- , Hochschul- oder Berufsausbildung
befinden, einen Seniorenpass oder
Schwerbehindertenausweis besitzen,
arbeitslos sind oder Sozialhilfe
beziehen
jährlich
14,00
halbjährlich
10,00
Kinder und Jugendliche bis zum 16.
Lebensjahr sind von der Zahlung der