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Beratungsinhalt: Beigeordnete
BAUMGARTEN
rechtfertigt ihre Enthaltung bei der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes im
Verwaltungsausschuss und macht deutlich, dass die Mitgliedschaft bei der
Beihilfeumlagekasse entgegen der diesbezüglichen Aussagen im
Verwaltungsausschuss erstmalig nach 5 Jahren kündbar sei. In diesem Fall müsse
aber mit einer Aufrechnung der tatsächlich getätigten Leistungen gerechnet
werden. Danach betrage die Kündigungsfrist jeweils ein Jahr. Ihr Vorbehalt aus
dem Verwaltungsausschuss sei damit hinfällig. Stadtkämmerer
SAUER entgegnet, er
habe im Verwaltungsausschuss nicht behauptet, dass die Mitgliedschaft überhaupt
nicht gekündigt werden könne, ihm seien allerdings zu dem Zeitpunkt die Fristen
nicht geläufig gewesen. Es sei aber erfreulich, dass jetzt alle Fragen
ausgeräumt seien und ein einstimmiger Beschluss gefasst werden könne. Beschluss: Der Rat
der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme in die Beihilfeumlagekasse der Nieder-sächsischen Versorgungskasse gem. § 41 ff der Kassensatzung mit Wirkung vom 01.01.2004 zu beantragen. Der
Rat überträgt zugleich gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 NGO die beihilferechtlichen
Befugnisse nach § 87c NBG auf die Niedersächsische Versorgungskasse als deren
eigene Aufgabe. Diese Kompetenzübertragung gilt für die Dauer der
Mitgliedschaft. (11) |
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