Die
Satzung wird als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im
Häcklinger Dorfe“ benannt.
Dem
Auslegungsentwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1
„Im Häcklinger Dorfe“ wird zugestimmt. Die Satzung wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ohne Aufstellung eines
Umweltberichts durchgeführt.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden..
19.05.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann ).