Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass TOP 6 und TOP 7 gemeinsam beraten werden.
Fachbereichsleiterin Böhme bringt einleitend in Erinnerung, das Ziel der Planung insbesondere die Festsetzung von Grünflächen, Sondergebiet Feuerwehr und Flächen für den Gemeinbedarf sei. Im durchgeführten 1. Verfahrensschritt sind keine gravierenden Einwendungen bzw. Stellungnahmen vorgebracht worden. Auf das Wasserhaushaltgesetz eingehend wurde bei den Festsetzungen eine formale Änderung eingearbeitet, die jedoch keine inhaltliche Änderung darstellt. Vorgesehen ist jetzt in einem weiteren Verfahrenschritt in die förmliche Auslegung zu gehen.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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