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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß §
2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in einem 1. Verfahren zu
ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Grünfläche,
Sondergebiet (Feuerwehr) und Fläche für Gemeinbedarf. In dem
bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 07.11.2009 bekannt gemacht. Die
Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23.11. bis 07.12.2009
zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom 12.11. bis 11.12.2009 Gelegenheit erhalten Stellungnahmen
abzugeben. Im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB (Scoping) abzugeben. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, der als
Anlage beigefügt ist. Der
Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung. Als
nächster Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und
den Umweltbericht sowie gegebenenfalls der umweltrelevanten Informationen für
die Dauer von einem Monat. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der
Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen und Stellungnahmen
vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
ebenfalls förmlich gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat
beteiligt. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich Begründung
für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden Umweltbericht Verfahrensübersicht Beschlussvorschlag:
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