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Vorlage - VO/3624/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung
Auslegungsbeschluss und Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Düllberg
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in einem 1. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Grünfläche, Sondergebiet (Feuerwehr) und Fläche für Gemeinbedarf.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 07.11.2009 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23.11. bis 07.12.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.11. bis 11.12.2009 Gelegenheit erhalten Stellungnahmen abzugeben.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, der als Anlage beigefügt ist.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und den Umweltbericht sowie gegebenenfalls der umweltrelevanten Informationen für die Dauer von einem Monat. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen und Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls förmlich gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich

Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Umweltbericht

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610 - B114 Ä1 Anlage VO 3624-10 Begründung (564 KB)      
Anlage 2 2 612610 - B114 Ä1 Anlage VO 3624-10 Umweltbericht (84 KB)      
Anlage 3 3 114_1_Änd--Planung--Geltungsbereich BP Anlage VO 3624-10 Geltungsbereich (191 KB)      
Anlage 4 4 Verfahrensübersicht_B-Plan 114 (18 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 114 „Lünepark“, 1. Änderung wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.