Für einen Bereich westlich des Schwalbenbergs
wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB eingeleitet.
DerBebauungsplan mit der Nr. 142
bekommt die Bezeichnung „westlich Schwalbenberg“. Der genaue
Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Die Teile des Bebauungsplans Nr. 19
„Blümchensaal / Am Kaltenmoor“, die vom Bebauungsplan Nr. 142
überplant werden, sollen aufgehoben werden (Teilaufhebung).
Ziel der Planung ist es insbesondere als Art der
Nutzung ein Mischgebiet im Bebauungsplan festzusetzen, um das Gebiet einer
Neubebauung zu zuführen.
Das Planverfahren soll gemäß § 13a BauGB in der
beschleunigten Form durchgeführt werden. Dabei ist auf die Aufstellung
eines Umweltberichtes zu verzichten.
Im Rahmen des Planverfahrens ist eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch
Aushang durchzuführen.
15.02.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt das von Beigeordneter Dörbaum vorstehend
zusammengefasste Beratungsergebnis zur Kenntnis. Der Beschluss über die
Aufstellung eines B-Plans soll bis zur Vorlage des Prüfergebnisses über die
Ausweitung des Geltungsbereiches zurückgestellt werden.
19.07.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.