Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erläutert
anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die derzeitige Situation.
Sie weist daraufhin, dass der Eigentümer mit dem Wunsch an die Stadt Lüneburg
herangetreten sei, das Grundstücksareal einer Neubebauung zuzuführen. Geplant
sei, dass nach Abriss der vorhandenen Baulichkeiten auf dem Areal ein Hotel mit
einer Bettenkapazität von 150 Betten gebaut werden soll. Ergänzend ist eine
Wohnbebauung mit ca. 90 Wohneinheiten (WE) sowie 2 Einzelhandelsflächen mit insgesamt
880 m² Verkaufsfläche (VK) vorgesehen. Verkaufsfläche in dieser Größenordnung
macht es nicht erforderlich, diese Fläche als Sondergebietsfläche auszuweisen. Eingehend
auf die Vorgeschichte weist Sie darauf hin, dass der südliche Bereich des
Areals im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plan Nr. 19 liegt,
während dessen der nördliche Bereich sich im Innenbereich befindet und gemäß §
34 BauGB zu beurteilen sei. Seitens des Eigentümers ist diese Überplanung
langfristig vorgesehen, zumal die bestehenden Mietverhältnisse über die
Geschäftslokale noch eine Laufzeit der Mietverträge bis zum Jahre 2015 beinhalten.
Angestrebt
wird, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen, dessen Kosten üblicherweise im
vollen Umfang vom Grundstückseigentümer bzw. Investor zu übernehmen sein werden.
In Anbetracht des relativ kleinen Planbereiches kann das nötige B-Planverfahren
als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Der
Geltungsbereich sowie die mögliche Anordnung der Gebäude werden in Ansichten
anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) dargestellt. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei zunächst nur um ein erste grobe
Planung handelt, die noch keine konkreten Rückschlüsse auf ein späteres
tatsächliches Bauvolumen zulassen. Vorgestellt
wird das Anliegen des Grundstückseigentümers vor dem Hintergrund, ob seitens
der Stadt dem Änderungswunsch dergestalt Rechnung getragen werden kann, dass
für den erforderlichen B-Plan ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Im
weiteren Verfahren wäre dann eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Der
Bebauungsplan würde konkret ausgearbeitet und nochmals öffentlich ausgelegt
werden. Wie üblich würde das Verfahren mit einem Satzungsbeschluss des B-Plans
abgeschlossen werden. Angedacht
war im Vorfeld, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans um den Bereich
der südlich angrenzenden Dr. von Morgenstern-Schule zu erweitern. Dies ist
jedoch entbehrlich, da der Gebäudekomplex zwischenzeitlich veräußert wurde und
durch eine andere Schule entsprechend weiter genutzt werden soll. Eine
Einbeziehung der Fläche ist insofern entbehrlich, als dass durch den neuen
Eigentümer keine andere Nutzung als die bisherige als Schulnutzung mit sich anschließendem
Wohnhaus vorgesehen sei. Auf
Anregung des Ausschussvorsitzenden wurde auch eine Ausweitung des
Geltungsbereiches in nördlicher Richtung geprüft. Denkbar wäre diese, wenn
damit das Ziel erreicht werden soll, hier zu einer städtebaulichen Neuordnung
zu gelangen. Bewusst muss man sich jedoch darüber sein, dass es sich dann nicht
mehr um einen objektbezogenen B-Plan handeln würde, dessen Kosten allein vom
Grundstückseigentümer bzw. Investor zu tragen wäre, sondern sich dann die Stadt
Lüneburg anteilig an den Kosten für die Ausweitung des Geltungsbereiches zu beteiligen
hätte. Die Frage ist, ob dies gewollt sei. Von der zeitlichen Abfolge ist es
durchaus denkbar, der Verwaltung einen dementsprechenden Prüfauftrag zu geben,
so dass eine Beschlussfassung heute zurückgestellt werden könnte und in einem
der nächsten Ausschusssitzungen erneut seitens der Verwaltung über das
Prüfergebnis berichtet werden würde. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass sich die derzeitige Situation der Nutzung entlang des Straßenzuges Am
Schwalbenberg nördlich und südlich des angesprochenen Geltungsbereiches so
darstellt, dass es für ihn mit Blick auf die Zukunft durchaus so sein könnte,
dass auch für diese Flächen eine anderweitige Nutzung angestrebt wird. Er
spricht sich deshalb dafür aus, den Geltungsbereich für das durchzuführende
Bauleitverfahren lieber großzügiger zu bemessen um sicherzustellen, dass man,
wenn für die angrenzenden Grundstücke doch eine Nutzungsänderung geplant wird, nicht
erneut in ein Bauleitleitverfahren eingestiegen werden muss. Beigeordneter
Körner stimmt der
Anregung von Beigeordneten Dörbaum zu. Auch er vertritt die Ansicht, dass, wenn
man diesen Bereich bauleitplanmäßig anfässt, sich darüber Gedanken machen
sollte, auch im weiteren Umfeld zu einer städtebaulichen Neuordnung zu
gelangen. So wie sich in einzelnen Bereichen die derzeitige Situation darstellt
geht auch er davon aus, dass über die Jahre gesehen dort eine Umnutzung
angestrebt wird. Insofern sollte man der
Verwaltung den Auftrag erteilen zu prüfen, ob aus städtebaulicher Sicht eine
Ausweitung des Geltungsbereiches in nördlicher bzw. südlicher Richtung
angezeigt erscheint. Im
Zusammenhang mit dem angestrebten Bau von 90 WE merkt er an, dass dann im
Vorfeld man sich auch Gedanken hinsichtlich einer verkehrlichen Abwicklung
sowie über den Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen machen
sollte. Stadtbaurätin
Gundermann weist
nochmals darauf hin, dass, wie bereits ausgeführt, die Eilbedürftigkeit wegen
der noch bis 2015 laufenden Mietverträge für das Bauleitverfahren nicht gegeben
sei. Sie schlägt deshalb vor, dass in der heutigen Sitzung seitens der
Verwaltung die vorgetragenen Anregungen aufgenommen werden und ein Prüfauftag
erteilt wird, inwieweit eine Ausweitung des Geltungsbereiches in nördlicher
bzw. südlicher Richtung aus städtebaulichen Aspekten heraus sinnvoll erscheinen
würde. Beigeordnete
Schellmann pflichtet bei, dass das Bauleitverfahren unter
Berücksichtigung der noch relativ langen restlichen Mietlaufzeit zeitlich nicht
drängt. Hinsichtlich der Ausweitung des Geltungsbereiches merkt sie an, dass
man sich bei Ausweitung des Geltungsbereiches der Tatsache bewusst sein muss,
dass dann auch Kosten für die Durchführung des Bauleitverfahrens für die Stadt
anfallen werden. Von ihrer Seite aus ist zurzeit im Umfeld des geplanten
Geltungsbereiches keinerlei Bestrebung erkennbar, dass auf den Wunsch einer
Nutzungsänderung hinweist. Denkbar wäre eine Ausweitung des Geltungsbereiches
für sie, wenn bereits jetzt Anzeichen erkennbar wären, dass eine andere Nutzung
auf der einen oder anderen Fläche zu erwarten ist. Der
vorgestellten Planung konnte sie nicht entnehmen, wo die nachzuweisenden Stellplätze
angeordnet sein werden. Sie weist auf den bestehenden Parkdruck im Umfeld des
Areals im Zusammenhang mit den Berufsbildenden Schulen hin. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Anordnung der Parkplätze nach den derzeit bestehenden Vorstellungen in
einer Tiefgarage auf dem Areal nachgewiesen werden. Zur Prüfung der Ausweitung
des Geltungsbereiches merkt sie an, dass der bisherige Geltungsbereich eine Fläche
von 0,8 ha umfasst. Unter Einbeziehung der nördlichen bzw. südlichen
Erweiterung würde sich der Geltungsbereich auf eine Fläche von 2,4 ha bzw. 3 ha
vergrößern. Auch diese Größenordnung könnte in dem bereits dargestellten
vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Ratsherr
Meihsies hält den
Bau von zentrumsnahen Wohnungen an dieser Stelle für sinnvoll. Entgegen der
Ansicht von Beigeordneter Körner geht er davon aus, dass die Verkehre gegenüber
der jetzigen Nutzung und der allgemeinen Entwicklung sich eher verringern
werden. Den
Bau eines Hotels an dieser Stelle würde er mit einem Fragezeichen versehen
wollen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, einen Hotelbau an
dieser Stelle zuzulassen, zumal es sich abzeichnen könnte, dass ein solches
Hotel konträr zu den Interessen des auf dem Unigelände geplanten Hotels stehen
könnte. Ob dies einen Sinn macht, müsste nach seiner Ansicht zunächst
ausdiskutiert werden. Verhindert werden sollte auf jeden Fall, dass durch die
planerische Zulassung eines Hotelneubaus gesehen auf die Gesamtsituation der
Hotelbettenkapazität in Lüneburg hiermit ein ruinöser Wettbewerb ausgelöst
werden würde. Die Darlegung
der für Lüneburg noch zuträglichen Bettenkapazität hält er im Vorfeld einer
Entscheidung für wichtig. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
hierzu an, dass der Investor in der zeitlichen Abfolge, wenn sich dass mit dem
Hotelneubau konkretisieren würde, sich dann nach der aktuellen Marktlage
orientierend entscheiden würde, ob er ein Hotel baut und mit welcher
Bettenkapazität dies wirtschaftlich durchführbar wäre. Herr
Burgdorff – ALA – weist darauf hin, dass bei der Gestaltung darauf geachtet werden
sollte, dass geplante bzw. entstandene Bausünden sich nicht wiederholen
sollten. Er erinnert in diesem Zusammenhang an dem auf dem Praktika-Gelände
geplanten Hotel-Büroturm und an den Gebäudekomplex von WL-Schröder an der
Dahlenburger Landstraße, der nach seinem Empfinden zu hoch geraten ist. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
hierzu an, dass der vorliegende grobe Entwurf der Bebauung sich anlehnt an die
bereits im Umfeld vorhandene viergeschossige Bebauung. Die Viergeschossigkeit
bricht sich innerhalb des Gebäudekomplexes auf eine Zweigeschossigkeit herunter.
Im Hotelkernbereich ist eine sechsgeschossige Ausbildung vorgesehen. Über das
Bauvorhaben wird man zu gegebener Zeit noch reden können. Beigeordneter
Dörbaum weist darauf
hin, dass gerade wegen der angedachten Planung es für ihn wichtig erscheint,
das Umfeld planerisch mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang könnte auch
eine Prüfung vorgenommen werden, was an dieser Stelle höhenmäßig passt und was
nicht. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans an dieser
Stelle von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
Gleichwohl ergeht an die Verwaltung der Auftrag, die Erforderlichkeit zu
prüfen, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans in nördliche bzw.
südliche Richtung zu erweitern. Über das Ergebnis der Prüfung soll seitens der
Verwaltung in einer der nächsten Ausschusssitzungen berichtet werden. Der
Beschluss über die Aufstellung eines B-Plans soll bis zur Vorlage des
Prüfergebnisses über die Ausweitung des Geltungsbereiches zurückgestellt
werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt das von Beigeordneter Dörbaum vorstehend
zusammengefasste Beratungsergebnis zur Kenntnis. Der Beschluss über die
Aufstellung eines B-Plans soll bis zur Vorlage des Prüfergebnisses über die
Ausweitung des Geltungsbereiches zurückgestellt werden. |
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