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Auszug - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg; Darstellung Sachstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung;
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 15.02.2010    
Zeit: 15:10 - 18:05 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2608/07-1 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg;
Darstellung Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Baumann, JanaBezüglich:
VO/2608/07
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlage in der Altstadt Lüneburg, datiert auf den 18.07.1978.

Nach über 30-jährigen unveränderten Bestand und vielen mit den Satzungen gesammelten Erfahrungen hat es sich gezeigt, dass eine Überarbeitung notwendig ist. Zu  diesem Zweck hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 24.04.2008 beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und die Außenwerbung im Altstadtbereich neu gefasst werden sollen und dementsprechend die Verwaltung beauftragt wird, einen Entwurf für eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten.

Die Änderungen der bisher geltenden örtlichen Bauvorschriften dienen vor allem der Übersichtlichkeit und Anpassung an technische Neuerungen.

Die heutige Vorstellung des Entwurfes der Gestaltungsatzung ist als 1. Lesung zu verstehen. In der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, dass die Ausschussmitglieder zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung dem Ratsauftrag folgend einen Entwurf einer überarbeiteten Gestaltungssatzung erarbeitet hat. Zur Kenntnis genommen werden soll auch, dass die Verwaltung die frühzeitige Träger- und Bürgerbeteiligung einleiten wird. Das Verfahren wird dem eines Bebauungsplanverfahrens ähneln. Vorgesehen ist, den Text öffentlich auszulegen und ergänzend in Bürgerversammlungen  und bei Interessenvertretungen vorzustellen. So ist vorgesehen, den Entwurf der Gestaltungssatzung interessierten Verbänden und Vereinen vorzustellen. Wie in einem Bauleitverfahren werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Jedermann wird dabei Gelegenheit eingeräumt, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken werden abgewogen und ggf. als Änderung in den Entwurf der Gestaltungssatzung eingearbeitet. Über das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses wird erneut im Ausschuss vorgetragen werden.

Nach der Beschlussfassung im Ausschuss wird das Verfahren dergestalt wiederholt, dass die Pläne erneut ausgelegt werden. Auch werden parallel die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Daran anschließend wird der endgültige Satzungstext erarbeitet, der dann in den politischen Gremien als Satzung beraten und im Rat beschlossen werden soll.

Eingehend auf die zurzeit geltende Gestaltungssatzung weist sie darauf hin, dass in der zukünftigen Gestaltungssatzung der Geltungsbereich fast unverändert übernommen werden wird. Sie geht darauf ein, dass in der geltenden Gestaltungssatzung eine Untergliederung dergestalt vorgenommen ist, dass für einen ganz großen Bereich allgemeine Anforderungen als Grundlage dienen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Gebäude, als auch für Werbeanlagen.

In gesondert kenntlich gemachten Bereichen von Straßen und Plätzen waren zudem besondere Vorschriften ergänzend zu beachten. Die Vorschriften bezogen sich sowohl auf die Gestaltungssatzung als auch auf die Satzung für Werbeanlagen.

Zusätzlich zu diesen Sonderregelungen bezog sich eine weitere Einschränkung auf besonders gekennzeichnete Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches.

Anhand eines Beispiels erläutert sie die zurzeit noch geltende schwierige Handhabung.

In der Praxis hat es sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zu Bauteilen und Werbeanlagen zu unübersichtlich und ohne Gliederung in einem § je Geltungsbereich zusammengefasst sind. Ebenso ist die Abfolge der einzelnen §§ nicht schlüssig. In dessen Folge hat es sich gezeigt, dass dieses gerade bei Werbeanlagen sich in der Anwendung schwierig nachvollziehbar gestaltet. Bisher ist es dem Bürger und Antragsteller nicht möglich, auf einem Blick zu erkennen, wo er in der örtlichen Bauvorschrift zu seinem Problem eine Regelung findet. Zudem ist das Nebeneinander zweier ähnlicher Satzungen schwerlich zu vermitteln.

Es ist daher beabsichtigt, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und über die Außenwerbung innerhalb der Altstadt Lüneburg zukünftig in einer Satzung zusammenzufassen und diese gleichzeitig straffer und zeitgemäßer zu formulieren.

Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem und besonderem Geltungsbereich soll entfallen, so dass die Regelung im gesamten Geltungsbereich einheitlich Anwendung finden werden. Der Geltungsbereich umfasst die Altstadt in den Grenzen der beigefügten Karte sowie das Kloster Lüne und das Solepumpenhaus über dem „Glück-auf-Brunnen“ der ehemaligen Saline Lüneburg.

Bestehende Bestimmungen werden zukünftig übersichtlicher und klarer nach Gebäudeteilen formuliert. Ergänzend werden die Festsetzungen durch Illustrationen erläutert, um den Inhalt besser veranschaulichen zu können.

Zukünftig wird es eine Untergliederung geben, die es dem Bürger ermöglicht, direkt auf den für ihn interessanten Regelungskomplex zugreifen zu können.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird anhand von Ansichten und Beispielen detailliert erläutert, welche Änderungen und Neuerungen in die Neufassung der örtlichen Bauvorschrift aufgenommen werden sollen.

Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass mit dem Entwurf der neuen örtlichen Bauvorschrift zunächst nur versucht werden soll, einen Rahmen vorzugeben. Dieser Rahmen wird nicht fest sein, sondern vielmehr wird es sich so darstellen, dass man sich innerhalb dieses Rahmens durchaus bewegen kann. Der mit diesem Entwurf vorgegebene Rahmen muss und soll diskutiert werden. Bei den Änderungen wird zu überlegen und zu bedenken sein, welche Auswirkungen dieses insgesamt haben wird. Vorgesehen ist, die Diskussion über den vorgelegten Entwurf im Laufe dieses Jahres beenden zu können. Zielsetzung ist es, die Diskussion mit der Neufassung einer Satzung zum Abschluss zu bringen in der Hoffnung, dass mit dieser dann bürgerfreundlicher umgegangen werden kann als mit der zurzeit bestehenden. Insgesamt ist vorgesehen, die örtliche Bauvorschrift übersichtlicher, bürgerfreundlicher und leichter handhabbar abzufassen. Dabei soll die Qualität der Satzung gehalten werden.

Sie wünscht sich für die anstehende Diskussion einen guten Austausch von Argumenten, der auf einem angemessenen Level diskutiert werden sollte. Dies habe die zu beschließende Satzung verdient.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, die Beratung anhand des Inhaltsverzeichnisses durchzuführen.

 

Beigeordneter Körner hält die Neufassung der Satzung für den richtigen Weg. Bewusst sein sollte man sich, dass es eine völlige Übereinstimmung der Interessen ohnehin nicht geben wird. Die Verbesserung der Transparenz bezüglich der Anwendung der Satzung hält er für gut. Auch er geht davon aus, dass die Diskussion über die Neufassung der Satzung seitens der Kaufmannschaft positiv begleitet werden wird. Auch geht er davon aus, dass im Laufe des Jahres noch eine Vielzahl von Gesprächen mit den Beteiligten zu führen sein werden.

 

Herr Burgdorff – ALA –  dankt Stadtbaurätin Gundermann für den engagierten Vortrag. Er erinnert daran, dass der ALA seinerzeit den Anstoß dafür gegeben hatte, überhaupt eine Gestaltungssatzung aufzustellen. Auch er ist sich darüber bewusst, dass es bei der allgemein herrschenden Klagelust Regelungen für den Altstadtbereich auch zukünftig unabdingbar geben muss. Der ALA könne bis auf wenige Details, die in den anstehenden Gesprächen vorgetragen werden, sehr gut mit dem Entwurf der geplanten Neufassung der Altstadtsatzung leben.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist nochmals darauf hin, dass sie mit den Gastronomen und der Kaufmannschaft schon diesbezügliche Gespräche geführt habe. Weitere Gesprächsrunden sind mit dem ALA, der Bauhütte, dem Bürgerverein, der IHK und der Kreishandwerkerschaft vorgesehen.

 

Herr Burgdorff – ALA –  würde es begrüßen, wenn die dargestellten Erläuterungen der Neufassung der Gestaltungssatzung beigefügt werden würden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass ergänzend zu der Satzung vorgesehen sei, in einer textlichen Abhandlung Beispiele mit den jeweiligen Begründungen zusätzlich zu erstellen.

 

Beigeordnete Lotze dankt der Verwaltung für die aufgewandte Akribie bei der Erstellung der Neufassung und die dargestellten anschaulichen Beispiele. Die aufgezeigten Bilder verdeutlichen, warum klare Regelungen erforderlich sind. Schon allein ästhetische Gründe machen eine Regelung erforderlich. Sie bittet bei der Neufassung zu bedenken, dass die Umsetzung der Inhalte der Gestaltungssatzung diese auch praktikabel handhabbar sein müssen.

Hinsichtlich der eingeschränkten Zulassung von Solaranlagen auf Dachflächen weist sie auf den heute erschienenen Leserbrief zu dieser Thematik hin. Sie würde es für gut erachten, wenn es im Zuge der anstehenden Diskussionen ermöglicht werden würde, diese Fragen in den Diskussionsprozess einzubringen. Deutlich gemacht werden sollte hierbei, dass Solaranlagen, wenn sie denn auf von der Straße aus einsehbaren Dachflächen nicht zugelassen werden, dass für die Antragsteller sehr wohl die Möglichkeit besteht, sich beteiligungsmäßig in Solaranlagen außerhalb des Altstadtbereiches einzubringen. Verdeutlicht werden muss auch, dass diese Regelungen keine Maßregelungen für Einzelne darstellen, sondern dass diese Regelungen für alle Bestand haben werden. Zu wünschen wäre es, dass eine gute und auf breiter Basis geführte Diskussion mit dem Ziel geführt werden könnte, dass die Regelungen der Gestaltungssatzung auch von den Bürgern positiv aufgenommen werden.

 

Ratsherr Riechey begrüßt die Neufassung der Gestaltungssatzung. Auch ihm ist aufgefallen, dass sich das Bild der Innenstädte bezüglich der Geschäfte und der Auslagen in zunehmenden Maße gleichen und die Innenstädte in ihren Angeboten damit austauschbar werden. Lüneburg mit seinem intakten „Kaufhaus Innenstadt“ hebt sich derzeit noch in wohltuendem Maße davon ab. Für begrüßenswert würde er es halten, wenn man eine Harmonisierung dergestalt hinbekommen würde, dass sie dem bestehenden Charme der Stadt Lüneburg gerecht wird. Für gut befindet er auch, dass den Gastronomen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten auch weiterhin zugestanden werden sollen.

Von Interesse ist für ihn, ob ggf. bestehende Solaranlagen, die den Festsetzungen einer neueren Gestaltungssatzung widersprechen würden, zurückzubauen sein werden. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Interessierten aus dem Altstadtbereich durchaus die Möglichkeit angeboten werden soll, sich beteiligungsmäßig an Solaranlagen außerhalb des Altstadtbereiches einbringen zu können.

Zur Frage des Geltungsbereiches interessiert ihn, ob die räumliche Abgrenzung der Gestaltungssatzung bereits festgeschrieben sei oder ob es denkbar wäre, die nordwestlich der Frommestraße gelegene Häuserzeile noch in den Geltungsbereich einzubeziehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die bestehenden und genehmigten Solaranlagen Bestandsschutz genießen. Gleiches gilt auch für alle baulichen Maßnahmen, für die Baugenehmigungen vorliegen. Rechtlich anders zu beurteilen sind die Situationen, bei denen bauliche Veränderungen ohne Vorlage der erforderlichen Baugenehmigungen vorgenommen wurden. Bemüht war man in solchen Fällen aber immer, für die Betroffenen Übergangslösungen zu finden.

Vom Grundsatz her sollen die Inhalte der Satzung durchgesetzt werden. Ein Aufräumen und Beseitigen bezüglich nicht zulässiger Maßnahmen ist nicht nur seitens der Verwaltung, sondern auch von der Gastronomie und der Kaufmannschaft durchaus gewollt.

Zur Frage der Ausweitung des Geltungsbereiches weist sie darauf hin, dass der Geltungsbereich der neuen Satzung fast identisch sei mit dem Geltungsbereich der bestehenden Satzung. Lediglich die vor dem Fürstentum-Museum gelegene Freifläche liegt nicht mehr im Geltungsbereich. Seine Begründung findet dies darin, dass für den Museumsneubau nicht vorgesehen sei, diesen in historisierender Form vorzunehmen.

Selbstverständlich sind die Grenzen des Geltungsbereiches veränderbar. Sie weist jedoch darauf hin, dass eine zu große Ausweitung des Kernbereiches der Altstadt dazu führen würde, dass es zu Akzeptanzproblemen kommen würde. Sie spricht sich deshalb dafür aus, den Geltungsbereich nicht nordwestlich über die Frommestraße hinaus zu erweitern. Ein solches Ansinnen könnte aber sehr wohl politisch diskutiert und beschlossen werden.

 

Ratsherr Meihsies zollt der Verwaltung Anerkennung für den mutigen Schritt einer Neufassung der Gestaltungssatzung. Der Entwurf stellt eine große Herausforderung an alle Akteure dar. Er weist darauf hin, dass die bestehende Gestaltungsfibel bis zum Neuabschluss der Gestaltungssatzung nicht mehr verteilt werden sollte. Zur Frage der Ausweitung des Geltungsbereiches im Bereich der Frommestraße merkt er an, dass der Streit über das Für und Wider des geplanten Bauvorhabens nach seiner Ansicht nicht auf dem Rücken der Gestaltungssatzung ausgetragen werden sollte. Für ihn stellt sich vielmehr die Frage, ob man in dem Geltungsbereich den Nordteil der Wallstraße im Geltungsbereich belassen und ggf. ergänzend den Südteil der Wallstraße zusätzliche aufnehmen sollte.

Zur Frage der Möblierung in der Außengastronomie merkt er an, dass er es als positiv empfindet, dass die zurzeit herrschende Übermöblierung eingegrenzt werden soll. Um Streit zu vermeiden, bedarf es jedoch bezüglich der Regelungen der zulässigen Möblierung Klarheit und konkrete Vorgaben der Begrenzung.

Aus dem Entwurf der Gestaltungssatzung hat er entnommen, dass dort die Baustile bis ca. 1900 Berücksichtigung finden. Für ihn von Interesse ist hierbei, ob bewusst auf die Aufnahme des Jugendstils sowie der Baustile der letzten Jahrzehnte verzichtet wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass sie die Anregung gerne aufnimmt. Sie weist jedoch darauf hin, dass sie den Baustilen, die in den 60er und 70er Jahren vorherrschten, nicht eine Gestaltung verordnen kann, wie sie bei den in der Gestaltungssatzung zugrunde gelegten Baustilen üblich war. Insofern bedarf die Beurteilung dieser Baulichkeiten einer Sonderbehandlung.

Zur Ausweitung des Geltungsbereiches bezüglich der Wallstraße im südlichen Bereich merkt sie an, dass dort keine Ausweitung vorgesehen sei.

 

Ratsherr Meihsies begrüßt es, dass interessierten Bürgern aus dem Altstadtbereich die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an Solaranlagen außerhalb des Altstadtbereiches einzubringen. Nach seiner Kenntnis sind die Kapazitäten geeigneter Dachflächen bezogen auf städtische Gebäude im Stadtgebiet jedoch weitgehend ausgeschöpft. Er macht deutlich, dass es auch für ihn wichtig ist, dass der Altstadtbereich seine schöne intakte Dachlandschaft bewahren kann.

In diesem Zusammenhang interessiert ihn, ob es für denkbar gehalten wird, dass zum Erhalt der Altstadt und der Durchsetzung der Inhalte der Gestaltungssatzung ein Gestaltungsbeirat gegründet wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass solche Gestaltungsbeiräte in anderen Städten durchaus bestehen. Für sie stellt sich jedoch die Frage, mit welchen Kompetenzen ein solcher Beirat ausgestattet werden soll, ohne dass dieser Beirat die Kompetenzen anderer Gremien, beispielsweise des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, eingrenzt. Auch stellt sich die Frage, ob in diesen Gestaltungsbeirat Außenstehende einzubeziehen wären. Sie geht davon aus, dass der Gestaltungsbeirat in die Kompetenz des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung eingreifen würde.

Andererseits könnte ein Gestaltungsbeirat ggf. auch zur Rückenstärkung beitragen, z. B. für Ansichten, auch modernere Ansätze in eine historische Stadt einzubringen. Insofern gibt es für ein Bestehen eines Gestaltungsbeirates sowohl Pro- als auch Kontra-Vorstellungen.

 

Beigeordnete Schellmann hält es für wichtig, dass eine Regelung im Altstadtbereich getroffen wird, da man sonst das bestehende intakte Bild der Altstadt leichtfertig aufs Spiel setzen würde. Regelungen müssen jedoch auch so gestaltet werden, dass sie lebbar bleiben. Außerordentlich begrüßt wird von ihr, dass sowohl mit den Gastronomen als auch mit der Kaufmannschaft im Vorfeld Gespräche geführt wurden. Für wünschenswert würde sie erachten, wenn diese Gespräche im Ergebnis dazu führen würden, dass zukünftig Auflagen konkreter gefasst werden können, ohne dass dadurch die Existenz kleinerer Läden gefährdet werden.

Auch sie ist sich darüber bewusst, dass für den Altstadtbereich eine Diskrepanz besteht zwischen den einzelnen Zielen, die verfolgt werden. So gilt es einerseits den Denkmalschutz zu beachten und andererseits auch einen Beitrag für den Klimaschutz in Form von Dämmung der Häuser vornehmen zu können. Bei einigen negativen Beispielen hat es sich jedoch gezeigt, dass in denkmalgeschützten Bereichen es schwerlich vorstellbar ist, dass denkmalgeschützte Fassaden von außen gedämmt werden. Im Ergebnis kommt oftmals dabei heraus, dass durch die aufgebrachte Dämmung die Fassadengestaltung derart verändert wird, dass nicht mehr erkennbar ist, welchen Baustil das Gebäude zuzuordnen ist. Als Konsequenz sieht sie deshalb, dass eine Dämmung bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel nur von innen erfolgen kann.

Sie erinnert an den in der Bäckerstraße vorgenommenen Neubau, bei dem es nicht gelungen ist, die Vorstellungen der Verwaltung dergestalt durchzusetzen, dass sich der Neubau in die umgebende Bebauung einfügt. Zukünftig sollte auch in diesen Dingen verstärkt darauf geachtet werden, dass die Vorstellungen in städtebaulichen Fragen bei derartigen Bauvorhaben auch umgesetzt werden.

Auffällig ist auch, dass in letzter Zeit festgestellt werden konnte, dass Graffiti-Schmierereien im Innenstadtbereich wieder stark zugenommen haben. Gemeint ist hierbei jedoch nicht das Projekt, welches seitens der Universität in diesem Zusammenhang durchgeführt wurde.

Sie macht deutlich, dass, wenn eine Neuregelung der Altstadtsatzung in Kraft treten wird, dann auch daraf gedrängt werden muss, dass die Inhalte durchgesetzt werden. Sie geht davon aus, dass hierfür ggf. zusätzliches Personal erforderlich sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die im Vorfeld bereits gelaufenen Gespräche mit der Gastronomie und der Kaufmannschaft auf dessen Wunsch hin geführt wurden. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass sowohl die Gastronomie als auch die Kaufmannschaft großen Wert darauf legt, dass die Inhalte der Altstadtsatzung von jedermann beachtet und einzuhalten sein werden. Personell ist die Bauaufsicht derzeit so aufgestellt, dass die Überwachungsfunktion gewährleistet wäre. Sie verdeutlicht jedoch in diesem Zusammenhang auch, dass bei der Umsetzung der Inhalte der Gestaltungssatzung das daraus resultierende Verwaltungshandeln auch der politischen Rückenstärkung bedarf.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass ihr in der Altstadtsatzung eine entsprechende Regelung dergestalt fehlt, dass bei Neubauten im Altstadtbereich die Kurvatur des Straßenverlaufs und der damit verbundene Anordnung der Gebäude zu beachten ist. Sie würde es deshalb für wichtig erachten, dass zur Klarheit ein entsprechender Hinweis in die Satzung aufzunehmen ist, dass die Kurvatur des Straßenverlaufs sich auch in der Anordnung der Gebäude widerspiegeln muss. Für wünschenswert würde sie erachten, dass mit der Neufassung der Satzung in einigen Dingen Klarheit dergestalt geschaffen wird, dass die Inhalte der Satzung nicht wieder Gefahr laufen, so verwässert zu werden, wie es bei der derzeit gültigen Satzung der Fall ist.

 

Herr Meyer – Lüneburger City-Management – bestätigt, dass die Arbeitskreise Handel und Gastronomie an denen er jeweils teilgenommen hat, die Neufassung der Altstadtsatzung sehr positiv begleiten. Seitens der Arbeitskreise wird es durchaus für denkbar gehalten, dass die Einschränkungen noch weitreichender gefasst werden. Die beiden Arbeitskreise werden diesbezüglich sich auf einen Arbeitskreis verständigen und der Verwaltung weitergehende Vorschläge unterbreiten. Insgesamt wird die Neufassung der Altstadtsatzung sehr positiv aufgenommen und im weiteren Verlauf der Diskussionen auch begleitet. Für wünschenswert wird erachtet, dass die Inhalte in der Umsetzung für alle Beteiligten eine Gleichbehandlung erfahren und dass auf eine harte Linie bezüglich der Umsetzung geachtet wird. Für beklagenswert hält auch er, dass sich viele Häuser im Fußgängerbereich im Eigentum von Fonds befinden. Festzuhalten ist für ihn, dass Lüneburg nicht so dastehen würde, wenn es keine Gestaltungsatzung geben würde.

 

Beigeordneter Meißner  empfindet es als positiv, dass sowohl Gastronomie als auch Kaufmannschaft der Bauverwaltung bezüglich der Neuaufstellung der Altstadtsatzung den Rücken stärkt. Er erwartet im weiteren Verlauf eine Diskussion, in der das Pro und Kontra der Inhalte der Satzung ausdiskutiert wird. Er geht davon aus, dass für alle Beteiligten ein vernünftiger Kompromiss möglich sein sollte.

Wichtig ist für ihn, dass durch die Gestaltungssatzung die Stadt nicht zu einer Art Museum wird. Hier ist man aufgefordert, den Spagat dahingehend zu bewerkstelligen, dass die Stadt auch mit der Gestaltungssatzung lebenswert bleibt.

Hinsichtlich der Möblierung hält er es für wichtig, dass klare Regelungen bestehen und im Vorfeld die Frage gestellt werden sollte, wie restriktiv man mit diesen Regelungen dann umzugehen gedenkt. Als positiv erachtet er, dass die Gestaltungssatzung auch Ausnahmen zulässt.

 

Herr Westrén-Doll – Bauhütte Lüneburg – hält den vorgestellten Entwurf in seiner Abfassung auch für Laien verständlich. Nach seiner Ansicht ist die Konzeption so aufgebaut, dass sie auch wieder gut 30 Jahre Bestand haben kann. Er merkt an, dass eine Regelung bezüglich der Anstrahlung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen für wichtig erachtet. Für ihn macht es sehr wohl einen Unterschied, ob es sich bei der Anstrahlung um öffentliche Gebäude wie beispielsweise auch Kirchen handelt, oder ob damit einzelne Geschäftshäuser im Innenstadtbereich ausgeleuchtet werden. Für nicht geeignet hält er farbige Detailbeleuchtungen, die in letzter Zeit im Innenstadtbereich festgestellt wurden. Zu dieser Thematik wird er Vorschläge unterbreiten, wenn die angekündigte Gesprächsrunde mit der Bauhütte durchgeführt wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung aufgrund der geführten detaillierten Beratung durchaus in der Lage ist, dem Ratsbeschluss dergestalt zu folgen, dass dieser Ausschuss die Aufgabenstellung eines Stadtbildpflegeausschusses mit übernehmen kann.

Er hat dem Beratungsverlauf entnommen, dass die Ausschussmitglieder die Neufassung der Gestaltungssatzung positiv begleiten. Deutlich wurde in der Beratung aber auch, dass zu manchen Inhalten der Gestaltungssatzung noch Diskussionsbedarf besteht.

Er weist darauf hin, dass jedes Ausschussmitglied quasi als Multiplikator nach außen fungiert. Er bittet die Ausschussmitglieder deshalb, nach außen Werbung für die Neugestaltung der Altstadtsatzung zu betreiben und diese im anstehenden Diskussionsprozess positiv zu begleiten.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, das die örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburg im Entwurf vorliegt.

 

 

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