Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen
und Werbeanlage in der Altstadt Lüneburg, datiert auf den 18.07.1978. Nach
über 30-jährigen unveränderten Bestand und vielen mit den Satzungen gesammelten
Erfahrungen hat es sich gezeigt, dass eine Überarbeitung notwendig ist. Zu diesem Zweck hat der Rat der Hansestadt
Lüneburg am 24.04.2008 beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung und die Außenwerbung im Altstadtbereich neu gefasst werden sollen
und dementsprechend die Verwaltung beauftragt wird, einen Entwurf für eine
Gestaltungssatzung zu erarbeiten. Die
Änderungen der bisher geltenden örtlichen Bauvorschriften dienen vor allem der Übersichtlichkeit
und Anpassung an technische Neuerungen. Die
heutige Vorstellung des Entwurfes der Gestaltungsatzung ist als 1. Lesung zu
verstehen. In der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, dass die
Ausschussmitglieder zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung dem Ratsauftrag
folgend einen Entwurf einer überarbeiteten Gestaltungssatzung erarbeitet hat. Zur
Kenntnis genommen werden soll auch, dass die Verwaltung die frühzeitige Träger-
und Bürgerbeteiligung einleiten wird. Das Verfahren wird dem eines Bebauungsplanverfahrens
ähneln. Vorgesehen ist, den Text öffentlich auszulegen und ergänzend in
Bürgerversammlungen und bei
Interessenvertretungen vorzustellen. So ist vorgesehen, den Entwurf der
Gestaltungssatzung interessierten Verbänden und Vereinen vorzustellen. Wie in
einem Bauleitverfahren werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Jedermann wird
dabei Gelegenheit eingeräumt, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die eingegangenen
Anregungen und Bedenken werden abgewogen und ggf. als Änderung in den Entwurf
der Gestaltungssatzung eingearbeitet. Über das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses
wird erneut im Ausschuss vorgetragen werden. Nach
der Beschlussfassung im Ausschuss wird das Verfahren dergestalt wiederholt,
dass die Pläne erneut ausgelegt werden. Auch werden parallel die Träger
öffentlicher Belange erneut beteiligt. Daran
anschließend wird der endgültige Satzungstext erarbeitet, der dann in den
politischen Gremien als Satzung beraten und im Rat beschlossen werden soll. Eingehend
auf die zurzeit geltende Gestaltungssatzung weist sie darauf hin, dass in der
zukünftigen Gestaltungssatzung der Geltungsbereich fast unverändert übernommen
werden wird. Sie geht darauf ein, dass in der geltenden Gestaltungssatzung eine
Untergliederung dergestalt vorgenommen ist, dass für einen ganz großen Bereich
allgemeine Anforderungen als Grundlage dienen. Dies gilt sowohl für die
Gestaltung der Gebäude, als auch für Werbeanlagen. In
gesondert kenntlich gemachten Bereichen von Straßen und Plätzen waren zudem
besondere Vorschriften ergänzend zu beachten. Die Vorschriften bezogen sich
sowohl auf die Gestaltungssatzung als auch auf die Satzung für Werbeanlagen. Zusätzlich
zu diesen Sonderregelungen bezog sich eine weitere Einschränkung auf besonders
gekennzeichnete Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches. Anhand
eines Beispiels erläutert sie die zurzeit noch geltende schwierige Handhabung. In
der Praxis hat es sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zu Bauteilen
und Werbeanlagen zu unübersichtlich und ohne Gliederung in einem § je
Geltungsbereich zusammengefasst sind. Ebenso ist die Abfolge der einzelnen §§
nicht schlüssig. In dessen Folge hat es sich gezeigt, dass dieses gerade bei
Werbeanlagen sich in der Anwendung schwierig nachvollziehbar gestaltet. Bisher
ist es dem Bürger und Antragsteller nicht möglich, auf einem Blick zu erkennen,
wo er in der örtlichen Bauvorschrift zu seinem Problem eine Regelung findet. Zudem
ist das Nebeneinander zweier ähnlicher Satzungen schwerlich zu vermitteln. Es
ist daher beabsichtigt, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und
über die Außenwerbung innerhalb der Altstadt Lüneburg zukünftig in einer
Satzung zusammenzufassen und diese gleichzeitig straffer und zeitgemäßer zu
formulieren. Die
bisherige Unterscheidung nach allgemeinem und besonderem Geltungsbereich soll
entfallen, so dass die Regelung im gesamten Geltungsbereich einheitlich
Anwendung finden werden. Der Geltungsbereich umfasst die Altstadt in den
Grenzen der beigefügten Karte sowie das Kloster Lüne und das Solepumpenhaus
über dem „Glück-auf-Brunnen“ der ehemaligen Saline Lüneburg. Bestehende
Bestimmungen werden zukünftig übersichtlicher und klarer nach Gebäudeteilen
formuliert. Ergänzend werden die Festsetzungen durch Illustrationen erläutert,
um den Inhalt besser veranschaulichen zu können. Zukünftig
wird es eine Untergliederung geben, die es dem Bürger ermöglicht, direkt auf
den für ihn interessanten Regelungskomplex zugreifen zu können. Anhand
einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird anhand von Ansichten und
Beispielen detailliert erläutert, welche Änderungen und Neuerungen in die
Neufassung der örtlichen Bauvorschrift aufgenommen werden sollen. Verdeutlicht
wird in diesem Zusammenhang, dass mit dem Entwurf der neuen örtlichen
Bauvorschrift zunächst nur versucht werden soll, einen Rahmen vorzugeben.
Dieser Rahmen wird nicht fest sein, sondern vielmehr wird es sich so darstellen,
dass man sich innerhalb dieses Rahmens durchaus bewegen kann. Der mit diesem
Entwurf vorgegebene Rahmen muss und soll diskutiert werden. Bei den Änderungen
wird zu überlegen und zu bedenken sein, welche Auswirkungen dieses insgesamt
haben wird. Vorgesehen ist, die Diskussion über den vorgelegten Entwurf im
Laufe dieses Jahres beenden zu können. Zielsetzung ist es, die Diskussion mit
der Neufassung einer Satzung zum Abschluss zu bringen in der Hoffnung, dass mit
dieser dann bürgerfreundlicher umgegangen werden kann als mit der zurzeit
bestehenden. Insgesamt ist vorgesehen, die örtliche Bauvorschrift übersichtlicher,
bürgerfreundlicher und leichter handhabbar abzufassen. Dabei soll die Qualität der
Satzung gehalten werden. Sie
wünscht sich für die anstehende Diskussion einen guten Austausch von
Argumenten, der auf einem angemessenen Level diskutiert werden sollte. Dies
habe die zu beschließende Satzung verdient. Beigeordneter
Dörbaum schlägt
vor, die Beratung anhand des Inhaltsverzeichnisses durchzuführen. Beigeordneter
Körner hält die
Neufassung der Satzung für den richtigen Weg. Bewusst sein sollte man sich,
dass es eine völlige Übereinstimmung der Interessen ohnehin nicht geben wird.
Die Verbesserung der Transparenz bezüglich der Anwendung der Satzung hält er
für gut. Auch er geht davon aus, dass die Diskussion über die Neufassung der Satzung
seitens der Kaufmannschaft positiv begleitet werden wird. Auch geht er davon
aus, dass im Laufe des Jahres noch eine Vielzahl von Gesprächen mit den
Beteiligten zu führen sein werden. Herr
Burgdorff – ALA – dankt Stadtbaurätin
Gundermann für den engagierten Vortrag. Er erinnert daran, dass der ALA seinerzeit
den Anstoß dafür gegeben hatte, überhaupt eine Gestaltungssatzung aufzustellen.
Auch er ist sich darüber bewusst, dass es bei der allgemein herrschenden
Klagelust Regelungen für den Altstadtbereich auch zukünftig unabdingbar geben
muss. Der ALA könne bis auf wenige Details, die in den anstehenden Gesprächen vorgetragen
werden, sehr gut mit dem Entwurf der geplanten Neufassung der Altstadtsatzung
leben. Stadtbaurätin
Gundermann weist
nochmals darauf hin, dass sie mit den Gastronomen und der Kaufmannschaft schon
diesbezügliche Gespräche geführt habe. Weitere Gesprächsrunden sind mit dem
ALA, der Bauhütte, dem Bürgerverein, der IHK und der Kreishandwerkerschaft
vorgesehen. Herr
Burgdorff – ALA – würde es begrüßen,
wenn die dargestellten Erläuterungen der Neufassung der Gestaltungssatzung
beigefügt werden würden. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass ergänzend zu der Satzung vorgesehen sei, in einer textlichen
Abhandlung Beispiele mit den jeweiligen Begründungen zusätzlich zu erstellen. Beigeordnete
Lotze dankt der
Verwaltung für die aufgewandte Akribie bei der Erstellung der Neufassung und
die dargestellten anschaulichen Beispiele. Die aufgezeigten Bilder
verdeutlichen, warum klare Regelungen erforderlich sind. Schon allein ästhetische
Gründe machen eine Regelung erforderlich. Sie bittet bei der Neufassung zu
bedenken, dass die Umsetzung der Inhalte der Gestaltungssatzung diese auch
praktikabel handhabbar sein müssen. Hinsichtlich
der eingeschränkten Zulassung von Solaranlagen auf Dachflächen weist sie auf
den heute erschienenen Leserbrief zu dieser Thematik hin. Sie würde es für gut
erachten, wenn es im Zuge der anstehenden Diskussionen ermöglicht werden würde,
diese Fragen in den Diskussionsprozess einzubringen. Deutlich gemacht werden
sollte hierbei, dass Solaranlagen, wenn sie denn auf von der Straße aus
einsehbaren Dachflächen nicht zugelassen werden, dass für die Antragsteller
sehr wohl die Möglichkeit besteht, sich beteiligungsmäßig in Solaranlagen
außerhalb des Altstadtbereiches einzubringen. Verdeutlicht werden muss auch,
dass diese Regelungen keine Maßregelungen für Einzelne darstellen, sondern dass
diese Regelungen für alle Bestand haben werden. Zu wünschen wäre es, dass eine
gute und auf breiter Basis geführte Diskussion mit dem Ziel geführt werden
könnte, dass die Regelungen der Gestaltungssatzung auch von den Bürgern positiv
aufgenommen werden. Ratsherr
Riechey begrüßt die
Neufassung der Gestaltungssatzung. Auch ihm ist aufgefallen, dass sich das Bild
der Innenstädte bezüglich der Geschäfte und der Auslagen in zunehmenden Maße
gleichen und die Innenstädte in ihren Angeboten damit austauschbar werden.
Lüneburg mit seinem intakten „Kaufhaus Innenstadt“ hebt sich
derzeit noch in wohltuendem Maße davon ab. Für begrüßenswert würde er es
halten, wenn man eine Harmonisierung dergestalt hinbekommen würde, dass sie dem
bestehenden Charme der Stadt Lüneburg gerecht wird. Für gut befindet er auch,
dass den Gastronomen gewisse Gestaltungsmöglichkeiten auch weiterhin
zugestanden werden sollen. Von
Interesse ist für ihn, ob ggf. bestehende Solaranlagen, die den Festsetzungen
einer neueren Gestaltungssatzung widersprechen würden, zurückzubauen sein
werden. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Interessierten aus dem
Altstadtbereich durchaus die Möglichkeit angeboten werden soll, sich
beteiligungsmäßig an Solaranlagen außerhalb des Altstadtbereiches einbringen zu
können. Zur
Frage des Geltungsbereiches interessiert ihn, ob die räumliche Abgrenzung der
Gestaltungssatzung bereits festgeschrieben sei oder ob es denkbar wäre, die
nordwestlich der Frommestraße gelegene Häuserzeile noch in den Geltungsbereich
einzubeziehen. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass die bestehenden und genehmigten Solaranlagen Bestandsschutz
genießen. Gleiches gilt auch für alle baulichen Maßnahmen, für die
Baugenehmigungen vorliegen. Rechtlich anders zu beurteilen sind die
Situationen, bei denen bauliche Veränderungen ohne Vorlage der erforderlichen
Baugenehmigungen vorgenommen wurden. Bemüht war man in solchen Fällen aber immer,
für die Betroffenen Übergangslösungen zu finden. Vom
Grundsatz her sollen die Inhalte der Satzung durchgesetzt werden. Ein Aufräumen
und Beseitigen bezüglich nicht zulässiger Maßnahmen ist nicht nur seitens der Verwaltung,
sondern auch von der Gastronomie und der Kaufmannschaft durchaus gewollt. Zur
Frage der Ausweitung des Geltungsbereiches weist sie darauf hin, dass der Geltungsbereich
der neuen Satzung fast identisch sei mit dem Geltungsbereich der bestehenden
Satzung. Lediglich die vor dem Fürstentum-Museum gelegene Freifläche liegt
nicht mehr im Geltungsbereich. Seine Begründung findet dies darin, dass für den
Museumsneubau nicht vorgesehen sei, diesen in historisierender Form
vorzunehmen. Selbstverständlich
sind die Grenzen des Geltungsbereiches veränderbar. Sie weist jedoch darauf
hin, dass eine zu große Ausweitung des Kernbereiches der Altstadt dazu führen
würde, dass es zu Akzeptanzproblemen kommen würde. Sie spricht sich deshalb
dafür aus, den Geltungsbereich nicht nordwestlich über die Frommestraße hinaus
zu erweitern. Ein solches Ansinnen könnte aber sehr wohl politisch diskutiert
und beschlossen werden. Ratsherr
Meihsies zollt der
Verwaltung Anerkennung für den mutigen Schritt einer Neufassung der
Gestaltungssatzung. Der Entwurf stellt eine große Herausforderung an alle
Akteure dar. Er weist darauf hin, dass die bestehende Gestaltungsfibel bis zum
Neuabschluss der Gestaltungssatzung nicht mehr verteilt werden sollte. Zur
Frage der Ausweitung des Geltungsbereiches im Bereich der Frommestraße merkt er
an, dass der Streit über das Für und Wider des geplanten Bauvorhabens nach
seiner Ansicht nicht auf dem Rücken der Gestaltungssatzung ausgetragen werden
sollte. Für ihn stellt sich vielmehr die Frage, ob man in dem Geltungsbereich
den Nordteil der Wallstraße im Geltungsbereich belassen und ggf. ergänzend den
Südteil der Wallstraße zusätzliche aufnehmen sollte. Zur
Frage der Möblierung in der Außengastronomie merkt er an, dass er es als
positiv empfindet, dass die zurzeit herrschende Übermöblierung eingegrenzt
werden soll. Um Streit zu vermeiden, bedarf es jedoch bezüglich der Regelungen
der zulässigen Möblierung Klarheit und konkrete Vorgaben der Begrenzung. Aus
dem Entwurf der Gestaltungssatzung hat er entnommen, dass dort die Baustile bis
ca. 1900 Berücksichtigung finden. Für ihn von Interesse ist hierbei, ob bewusst
auf die Aufnahme des Jugendstils sowie der Baustile der letzten Jahrzehnte
verzichtet wurde. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass sie die Anregung gerne aufnimmt. Sie weist jedoch darauf hin, dass
sie den Baustilen, die in den 60er und 70er Jahren vorherrschten, nicht eine
Gestaltung verordnen kann, wie sie bei den in der Gestaltungssatzung zugrunde
gelegten Baustilen üblich war. Insofern bedarf die Beurteilung dieser
Baulichkeiten einer Sonderbehandlung. Zur
Ausweitung des Geltungsbereiches bezüglich der Wallstraße im südlichen Bereich
merkt sie an, dass dort keine Ausweitung vorgesehen sei. Ratsherr
Meihsies begrüßt
es, dass interessierten Bürgern aus dem Altstadtbereich die Möglichkeit
eingeräumt wird, sich an Solaranlagen außerhalb des Altstadtbereiches
einzubringen. Nach seiner Kenntnis sind die Kapazitäten geeigneter Dachflächen
bezogen auf städtische Gebäude im Stadtgebiet jedoch weitgehend ausgeschöpft.
Er macht deutlich, dass es auch für ihn wichtig ist, dass der Altstadtbereich
seine schöne intakte Dachlandschaft bewahren kann. In
diesem Zusammenhang interessiert ihn, ob es für denkbar gehalten wird, dass zum
Erhalt der Altstadt und der Durchsetzung der Inhalte der Gestaltungssatzung ein
Gestaltungsbeirat gegründet wird. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass solche Gestaltungsbeiräte in anderen Städten durchaus
bestehen. Für sie stellt sich jedoch die Frage, mit welchen Kompetenzen ein
solcher Beirat ausgestattet werden soll, ohne dass dieser Beirat die
Kompetenzen anderer Gremien, beispielsweise des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung,
eingrenzt. Auch stellt sich die Frage, ob in diesen Gestaltungsbeirat
Außenstehende einzubeziehen wären. Sie geht davon aus, dass der
Gestaltungsbeirat in die Kompetenz des Ausschusses für Bauen und
Stadtentwicklung eingreifen würde. Andererseits
könnte ein Gestaltungsbeirat ggf. auch zur Rückenstärkung beitragen, z. B. für
Ansichten, auch modernere Ansätze in eine historische Stadt einzubringen.
Insofern gibt es für ein Bestehen eines Gestaltungsbeirates sowohl Pro- als
auch Kontra-Vorstellungen. Beigeordnete
Schellmann hält es
für wichtig, dass eine Regelung im Altstadtbereich getroffen wird, da man sonst
das bestehende intakte Bild der Altstadt leichtfertig aufs Spiel setzen würde.
Regelungen müssen jedoch auch so gestaltet werden, dass sie lebbar bleiben. Außerordentlich
begrüßt wird von ihr, dass sowohl mit den Gastronomen als auch mit der
Kaufmannschaft im Vorfeld Gespräche geführt wurden. Für wünschenswert würde sie
erachten, wenn diese Gespräche im Ergebnis dazu führen würden, dass zukünftig Auflagen
konkreter gefasst werden können, ohne dass dadurch die Existenz kleinerer Läden
gefährdet werden. Auch
sie ist sich darüber bewusst, dass für den Altstadtbereich eine Diskrepanz
besteht zwischen den einzelnen Zielen, die verfolgt werden. So gilt es
einerseits den Denkmalschutz zu beachten und andererseits auch einen Beitrag für
den Klimaschutz in Form von Dämmung der Häuser vornehmen zu können. Bei einigen
negativen Beispielen hat es sich jedoch gezeigt, dass in denkmalgeschützten
Bereichen es schwerlich vorstellbar ist, dass denkmalgeschützte Fassaden von
außen gedämmt werden. Im Ergebnis kommt oftmals dabei heraus, dass durch die
aufgebrachte Dämmung die Fassadengestaltung derart verändert wird, dass nicht
mehr erkennbar ist, welchen Baustil das Gebäude zuzuordnen ist. Als Konsequenz
sieht sie deshalb, dass eine Dämmung bei denkmalgeschützten Gebäuden in der
Regel nur von innen erfolgen kann. Sie
erinnert an den in der Bäckerstraße vorgenommenen Neubau, bei dem es nicht
gelungen ist, die Vorstellungen der Verwaltung dergestalt durchzusetzen, dass
sich der Neubau in die umgebende Bebauung einfügt. Zukünftig sollte auch in
diesen Dingen verstärkt darauf geachtet werden, dass die Vorstellungen in
städtebaulichen Fragen bei derartigen Bauvorhaben auch umgesetzt werden. Auffällig
ist auch, dass in letzter Zeit festgestellt werden konnte, dass
Graffiti-Schmierereien im Innenstadtbereich wieder stark zugenommen haben.
Gemeint ist hierbei jedoch nicht das Projekt, welches seitens der Universität in
diesem Zusammenhang durchgeführt wurde. Sie
macht deutlich, dass, wenn eine Neuregelung der Altstadtsatzung in Kraft treten
wird, dann auch daraf gedrängt werden muss, dass die Inhalte durchgesetzt
werden. Sie geht davon aus, dass hierfür ggf. zusätzliches Personal
erforderlich sein wird. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass die im Vorfeld bereits gelaufenen Gespräche mit der Gastronomie und
der Kaufmannschaft auf dessen Wunsch hin geführt wurden. In diesen Gesprächen
wurde deutlich, dass sowohl die Gastronomie als auch die Kaufmannschaft großen Wert
darauf legt, dass die Inhalte der Altstadtsatzung von jedermann beachtet und
einzuhalten sein werden. Personell ist die Bauaufsicht derzeit so aufgestellt,
dass die Überwachungsfunktion gewährleistet wäre. Sie verdeutlicht jedoch in
diesem Zusammenhang auch, dass bei der Umsetzung der Inhalte der
Gestaltungssatzung das daraus resultierende Verwaltungshandeln auch der
politischen Rückenstärkung bedarf. Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass ihr in der Altstadtsatzung eine
entsprechende Regelung dergestalt fehlt, dass bei Neubauten im Altstadtbereich
die Kurvatur des Straßenverlaufs und der damit verbundene Anordnung der Gebäude
zu beachten ist. Sie würde es deshalb für wichtig erachten, dass zur Klarheit
ein entsprechender Hinweis in die Satzung aufzunehmen ist, dass die Kurvatur
des Straßenverlaufs sich auch in der Anordnung der Gebäude widerspiegeln muss. Für
wünschenswert würde sie erachten, dass mit der Neufassung der Satzung in
einigen Dingen Klarheit dergestalt geschaffen wird, dass die Inhalte der
Satzung nicht wieder Gefahr laufen, so verwässert zu werden, wie es bei der
derzeit gültigen Satzung der Fall ist. Herr
Meyer – Lüneburger City-Management – bestätigt, dass die Arbeitskreise
Handel und Gastronomie an denen er jeweils teilgenommen hat, die Neufassung der
Altstadtsatzung sehr positiv begleiten. Seitens der Arbeitskreise wird es durchaus
für denkbar gehalten, dass die Einschränkungen noch weitreichender gefasst
werden. Die beiden Arbeitskreise werden diesbezüglich sich auf einen
Arbeitskreis verständigen und der Verwaltung weitergehende Vorschläge
unterbreiten. Insgesamt wird die Neufassung der Altstadtsatzung sehr positiv
aufgenommen und im weiteren Verlauf der Diskussionen auch begleitet. Für
wünschenswert wird erachtet, dass die Inhalte in der Umsetzung für alle
Beteiligten eine Gleichbehandlung erfahren und dass auf eine harte Linie
bezüglich der Umsetzung geachtet wird. Für beklagenswert hält auch er, dass
sich viele Häuser im Fußgängerbereich im Eigentum von Fonds befinden.
Festzuhalten ist für ihn, dass Lüneburg nicht so dastehen würde, wenn es keine
Gestaltungsatzung geben würde. Beigeordneter
Meißner empfindet es als positiv, dass sowohl
Gastronomie als auch Kaufmannschaft der Bauverwaltung bezüglich der Neuaufstellung
der Altstadtsatzung den Rücken stärkt. Er erwartet im weiteren Verlauf eine Diskussion,
in der das Pro und Kontra der Inhalte der Satzung ausdiskutiert wird. Er geht
davon aus, dass für alle Beteiligten ein vernünftiger Kompromiss möglich sein
sollte. Wichtig
ist für ihn, dass durch die Gestaltungssatzung die Stadt nicht zu einer Art
Museum wird. Hier ist man aufgefordert, den Spagat dahingehend zu bewerkstelligen,
dass die Stadt auch mit der Gestaltungssatzung lebenswert bleibt. Hinsichtlich
der Möblierung hält er es für wichtig, dass klare Regelungen bestehen und im
Vorfeld die Frage gestellt werden sollte, wie restriktiv man mit diesen
Regelungen dann umzugehen gedenkt. Als positiv erachtet er, dass die Gestaltungssatzung
auch Ausnahmen zulässt. Herr
Westrén-Doll – Bauhütte Lüneburg – hält den vorgestellten Entwurf in
seiner Abfassung auch für Laien verständlich. Nach seiner Ansicht ist die
Konzeption so aufgebaut, dass sie auch wieder gut 30 Jahre Bestand haben kann.
Er merkt an, dass eine Regelung bezüglich der Anstrahlung von Gebäuden bzw.
Gebäudeteilen für wichtig erachtet. Für ihn macht es sehr wohl einen
Unterschied, ob es sich bei der Anstrahlung um öffentliche Gebäude wie
beispielsweise auch Kirchen handelt, oder ob damit einzelne Geschäftshäuser im
Innenstadtbereich ausgeleuchtet werden. Für nicht geeignet hält er farbige
Detailbeleuchtungen, die in letzter Zeit im Innenstadtbereich festgestellt
wurden. Zu dieser Thematik wird er Vorschläge unterbreiten, wenn die
angekündigte Gesprächsrunde mit der Bauhütte durchgeführt wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
aufgrund der geführten detaillierten Beratung durchaus in der Lage ist, dem
Ratsbeschluss dergestalt zu folgen, dass dieser Ausschuss die Aufgabenstellung eines
Stadtbildpflegeausschusses mit übernehmen kann. Er
hat dem Beratungsverlauf entnommen, dass die Ausschussmitglieder die Neufassung
der Gestaltungssatzung positiv begleiten. Deutlich wurde in der Beratung aber
auch, dass zu manchen Inhalten der Gestaltungssatzung noch Diskussionsbedarf
besteht. Er
weist darauf hin, dass jedes Ausschussmitglied quasi als Multiplikator nach
außen fungiert. Er bittet die Ausschussmitglieder deshalb, nach außen Werbung
für die Neugestaltung der Altstadtsatzung zu betreiben und diese im anstehenden
Diskussionsprozess positiv zu begleiten. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, das die örtliche
Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburg im Entwurf vorliegt. ALLRIS DokumenteDieses Dokument wurde von
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