Der
JHA nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Der CVJM ist
darüber informiert, dass finanzielle Mittel mit der Anerkennung als freier
Jugendhilfeträger nicht verbunden sind.
19.11.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der JHA nimmt die Darstellung der
Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Anerkennung als Träger der Freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der CVJM ist darüber informiert, dass
finanzielle Mittel mit der Anerkennung als Freier Jugendhilfeträger nicht
verbunden sind.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wird
einstimmig angenommen.