Der
Ausschuss nimmt den Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis,
sieht aber momentan keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da das Thema Armut im
Gebiet der Hansestadt Lüneburg durch das vorhandene Fachpersonal ausreichend
begleitet wird.
Das
Existenzminimum ist durch Leistungen der ARGE, bei Leistungen nach dem SGB II,
oder der Hansestadt Lüneburg, als herangezogene Gebietskörperschaft für
Leistungen nach SGB XII, sicher zu stellen.
Ob
es längerfristig ein größeres Klientel an Sozialleistungs- und/oder Grundsicherungs-Empfängern
nach SGB II oder SGB XII geben wird, bleibt den weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Entsprechende Steuerungsmaßnahmen sind auch dann ggf. durch das Fachpersonal zu
veranlassen.
04.11.2008 - Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt den Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis,
sieht aber momentan keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da das Thema Armut im
Gebiet der Hansestadt Lüneburg durch das vorhandene Fachpersonal ausreichend
begleitet wird.
Das
Existenzminimum ist durch Leistungen der ARGE, bei Leistungen nach dem SGB II,
oder der Hansestadt Lüneburg, als herangezogene Gebietskörperschaft für Leistungen
nach SGB XII, sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Frau Güntner lässt über den Antrag abstimmen. Der Antrag
wird bei einer Gegenstimme von Frau Mahlke-Voß abgelehnt.
Herr Riechey erklärt, diesen Antrag auch unterstützen zu
wollen.