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Vorlage - VO/3051/08  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2009
(Teilhaushalte 50010 und 51000 - Sozialhilfe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
04.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt.

 

 Hierbei handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.

Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wider (Ausnahme: Mehrere kleinere Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind sechs Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen :

 

  1. Familie und Bildung
  2. Regionalbereiche Familie und Bildung
  3. FamilienBüro Lbg.
  4. Zentrale Dienste der Jugendhilfe
  5. Bildung
  6. Kinder und Familie.

 

Innerhalb der Teilhaushalte finden sich Produkte, welche die Palette sämtlicher Leistungen der Stadtverwaltung darstellen. In dem Haushaltsplanentwurf wurden die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in ihrer Gesamtheit dargestellt. Die Einzelansätze des jeweiligen Produktes sind indes nicht erkennbar.

 

Im Jahr 2009 sind neu jeweils 5.000 € pro Regionalbereich (insgesamt also 15.000 €) für den Mittagstisch an Bedürftige veranschlagt.  

Zu finden ist diese Position derzeit noch im Produkt 315601 Stadtteilorientierte Arbeit, dort unter Nr. 2.06 (Transferaufwendungen), Spalte 4339 - sonstige Leistungen.

 

Die Kosten der Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sind nahezu vollständig Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung zu übernehmen hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je für ihr Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden - bis auf einen Eigenanteil der Personalkosten - gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abgerechnet.

 

Folgende Seiten des Haushaltsplanentwurfes sind zur Kenntnis zu nehmen:

  • Seiten 167 - 190
  • Seite 192
  • Seiten 213 - 214
Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden Entwurf zum Haushalt 2009 unverändert zur Kenntnis.