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Vorlage - VO/3054/08  

 
 
Betreff: Kostenübernahme bei empfängnisverhütenden Mitteln ("Pille") bei Sozialleistungsempfängern
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Duda, Thomas
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
04.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   
06.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 49 Sozialgesetzbuch (SGB) XII werden im Rahmen der Hilfe zur Familienplanung die  ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet.

 

Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet sind.

 

Die nach dieser Norm zu erbringenden Leistungen sind gem. § 52 Abs. 1 SGB XII an die der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. So haben gesetzlich Krankenversicherte nach § 24a Abs. 2 SGB V lediglich einen Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, soweit diese ärztlich verordnet sind.

 

Eine Übernahme solcher Kosten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II scheidet grundsätzlich aus, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

 

Nach einer Anfrage im Sozialausschuss des Landkreises Lüneburg wurde dort nun eine Arbeitsgruppe gegründet, die prüfen soll, welche finanziellen Belastungen die Öffnung einer Übernahme von verordneten empfängnisverhütenden Mitteln zur Familienplanung (bei Hilfeempfängern, die das 20. Lebensjahr vollendet haben) im Rahmen freiwilliger Leistungen nach sich ziehen würde.

 

Diese Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im November 2008 erstmals tagen.

 

Das Ergebnis  wird dann in den weiteren Sitzungen beider Sozialausschüsse vorgestellt werden.

 

 

Ergänzung 16. April 2009:

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 einen Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme von ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mitteln von Empfängerinnen von Leistungen nach dem II. und XII. Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe) gefasst.

 

Der Inhalt des Grundsatzbeschlusses ist unter Beteiligung der Hansestadt Lüneburg und der pro familia-Beratungsstelle Lüneburg entworfen worden.

 

Danach übernimmt der Landkreis Lüneburg im Rahmen seiner Daseinsvorsorge die Kosten für empfängnisverhütende Mittel als Hilfe zur Familienplanung als freiwillige zusätzliche Leistung über die gesetzlichen Bestimmungen der Leistungen nach dem V. Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Krankenversicherung) hinaus. Auf diese Leistung besteht aufgrund des Rechtscharakters als zusätzliche freiwillige Leistung kein Rechtsanspruch. Die Leistung wird nur im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel erbracht werden können.

Die Stadt Lüneburg als Träger der Grundsicherung nach SGB XII verfährt entsprechend.

 

Des Weiteren ist die Verwaltung des Landkreises Lüneburg beauftragt worden, die örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie das Sozialministerium anzuschreiben, um den Sachverhalt darzustellen und auf die Regelungsdefizite hinzuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: noch zu ermitteln   

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein     

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen: