Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „ZOB-Süd“mit einem 48. Änderungsverfahren zu
ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Darstellung öffentlicher
Verkehrs- und Parkflächen.
Der
Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
22.06.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.