die im Rahmen des Verfahrens
zur 2. Änderung des Bebauungsplans„Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße“ und
Berichtigung des Flächennutzungsplans (1. Berichtigung) gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner
Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.
Der Geltungsbereich der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen
Lindenstraße und Berliner Straße“ wird durch die 2. Änderung teilweise
aufgehoben und neu überplant.
Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
18.06.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Hinweis:
Zur Kostenbeteiligung der Investoren an den
Sanierungskosten der Feldstraße wird seitens der Verwaltung im nichtöffentlichen
Teil ergänzend vorgetragen.
(s.
Seite 12 ff des Protokolls)
29.11.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
die
im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans„Mittlerer Stadtring zwischen
Linden- und Berliner Straße“ und Berichtigung des
Flächennutzungsplans (1. Berichtigung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln.
Die
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen
Linden- und Berliner Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung hierzu.
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer
Stadtring zwischen Lindenstraße und Berliner Straße“ wird durch die
2. Änderung teilweise aufgehoben und neu überplant.
Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.