Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit Örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.06.2007    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2387/07 Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit Örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Niesmann, StephanAktenzeichen:60 50 20 130
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht ein auf den Geltungsbereich der F-Planänderung. In den bisherigen Festsetzungen war der zu ändernde Geltungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Jetzt wird die Fläche als Wohnbaufläche und als öffentlicher Grünflächenbereich ausgewiesen. Der Geltungsbereich hat sich nicht verändert.

Zum B-Plan wird ausgeführt, dass die verkehrliche Erschließung über den Brockwinkler Weg vorgesehen ist. Das städtebauliche Konzept sieht ein ruhiges Allgemeines Wohngebiet vor. Vorgesehen sind ca. 70 Einfamilien- bzw. Doppelhäuser und 16 Reihenhäuser. Der Abstand der Wohnbebauung zur vorhandenen Wohnbebauung beträgt mindestens 55 – 60 m und ist damit als ausreichend anzusehen. Die innere Erschließung erfolgt über eine Hauptachse mit Verschwenkungen und Parkinseln mit Ringverkehren und Sackgassen. Die Lage des Bolz- und des Spielplatzes wird aufgezeigt.

Zur Baugebietsstruktur werden die jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen aufgezeigt. In den Einfamilienhäusern werden Einliegerwohnungen zugelassen, die jedoch einer Größenbegrenzung auf 50 m² unterliegen. Die Grundstücksgrößen in diesem Bereich betragen ca. 600 m². Im Bereich der Reihenhäuser ist eine 2-geschossige Bauweise zulässig. Die Grundstücksgrößen betragen jeweils ca. 350 m². Stellplätze sind jeweils 2 pro WE, bei den Reihenhäusern 1,5 pro WE, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz pro WE nachzuweisen. Zu den örtlichen Bauvorschriften wird ausgeführt, dass die Dachneigungen bei den eingeschossigen Bebauungen zwischen 32 – 38°, bei der zweigeschossigen Bebauung zwischen 25 – 35° festgesetzt sind. Ebenso bestehen Festsetzungen für die Trauf- und Firsthöhen. Auch bestehen Vorgaben über das Außenwandmaterial und die Dacheindeckung.

Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden seitens der Anlieger Befürchtungen vorgetragen über die zunehmenden Verkehre. Anzumerken ist, dass der Brockwinkler Weg in seiner Einstufung eine Gemeindeverbindungsstraße darstellt. Als solche eingestuft, ist die Straße in der Lage, die anstehenden zusätzlichen Verkehre aufzunehmen und abzuwickeln. Des Weiteren werden von Einwendungsgebern Beweissicherungsverfahren eingefordert und Straßenschäden befürchtet. Beweissicherungsverfahren sind bei Durchführung eines B-Planverfahrens nicht üblich. Von Straßenschäden auf dem Brockwinkler Weg ist ebenfalls nicht auszugehen.

 

Ratsfrau Lotze geht ein auf die vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere auf den Rebhuhnbestand. Es ist von Interesse, ob davon ausgegangen werden kann, dass der neue vorgesehene Flächenbereich angenommen wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht davon aus, dass der neue Standort angenommen wird. Dies sei auch der Grund, warum die Maßnahme möglichst zeitnah umgesetzt werden soll.

 

Ratsherrn Riechey interessiert, wer Eigentümer der Flächen sei. Von Interesse ist, ob die Stadt diese Flächen mit Kauf des LKH miterworben hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die NLG Eigentümer der Flächen sei. Das Land hat vor ca. 5 Jahren diesen Verkauf an die NLG getätigt. Die NLG kauft Flächen für eine Bevorratung und spätere Wohnbaulandentwicklung auf. Der Verkauf der Flächen an die NLG hat nichts mit dem LKH-Verkauf an die Stadt zu tun, der auch erst Jahre später erfolgte.

Dargestellt wird noch einmal, wie die Straßenbaumaßnahmen in einem solchen Baugebiet abgewickelt und wie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angegangen werden.

 

Ratsherr Riechey möchte ergänzend wissen, ob ein solches Baugebiet für einen Investor gewinnträchtig sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass auf den Investor viele Nebenkosten im Vorfeld zukommen. Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Straßen, Wege, Plätze u. ä. kann ohnehin nur ein Teil des Areals als reines Bauland veräußert werden. Verkaufserlöse sind auch Schwankungen unterlegen, je nachdem was der Markt hergibt.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass es wichtig ist, dass der mit dem Investor abzuschließende Vertrag infrastrukturelle Maßnahmen beinhaltet. Das bedeutet, dass auch für Kindergärten, etc. ein Strukturbeitrag zu entrichten ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass Erschließungsverträge immer vor einem Satzungsbeschluss des B-Plans abgeschlossen werden. Der Abschluss von Erschließungsverträgen fällt in die Zuständigkeit des VA.

 

Beigeordneter Körner möchte zu der vorgetragenen Einwendung des befürchteten höheren Verkehrsaufkommens wissen, wer diese Frage abgeklärt hat. Von Interesse ist auch, ob die Feuerwehr im Brand- und Katastrophenfall auf gesicherte Zufahrten in das B-Plangebiet zurückgreifen kann.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt, dass die Verkehrsthematik intern im Hause durch den zuständigen Fachbereich abgeklärt wurde. Anhand von Hochrechnungen wurde die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehre festgestellt. Die Belastungszahlen bewegen sich noch völlig in dem Rahmen, was eine solche Straße aufzunehmen vermag.

Zur Frage des Brandschutzes kann festgestellt werden, dass die Feuerwehrzufahrten vorhanden sein werden. Außerdem wird jedes Wohnhaus von vorne anfahrbar sein.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass sich die Verkehrsbelastungszahlen für den Brockwinkler Weg an der unteren Grenze bewegen. Gleichwohl werden die Besorgnisse Ernst genommen. Die erwarteten Verkehrsbelastungszahlen sind bereits in die Zukunft projiziert.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.