Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
Böhme geht ein auf
den Geltungsbereich der F-Planänderung. In den bisherigen Festsetzungen war der
zu ändernde Geltungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Jetzt
wird die Fläche als Wohnbaufläche und als öffentlicher Grünflächenbereich
ausgewiesen. Der Geltungsbereich hat sich nicht verändert. Zum
B-Plan wird ausgeführt, dass die verkehrliche Erschließung über den
Brockwinkler Weg vorgesehen ist. Das städtebauliche Konzept sieht ein ruhiges
Allgemeines Wohngebiet vor. Vorgesehen sind ca. 70 Einfamilien- bzw.
Doppelhäuser und 16 Reihenhäuser. Der Abstand der Wohnbebauung zur vorhandenen
Wohnbebauung beträgt mindestens 55 – 60 m und ist damit als ausreichend
anzusehen. Die innere Erschließung erfolgt über eine Hauptachse mit
Verschwenkungen und Parkinseln mit Ringverkehren und Sackgassen. Die Lage des
Bolz- und des Spielplatzes wird aufgezeigt. Zur
Baugebietsstruktur werden die jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten in den
einzelnen Bereichen aufgezeigt. In den Einfamilienhäusern werden
Einliegerwohnungen zugelassen, die jedoch einer Größenbegrenzung auf 50 m²
unterliegen. Die Grundstücksgrößen in diesem Bereich betragen ca. 600 m². Im
Bereich der Reihenhäuser ist eine 2-geschossige Bauweise zulässig. Die
Grundstücksgrößen betragen jeweils ca. 350 m². Stellplätze sind jeweils 2 pro
WE, bei den Reihenhäusern 1,5 pro WE, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz pro
WE nachzuweisen. Zu den örtlichen Bauvorschriften wird ausgeführt, dass die
Dachneigungen bei den eingeschossigen Bebauungen zwischen 32 – 38°, bei der
zweigeschossigen Bebauung zwischen 25 – 35° festgesetzt sind. Ebenso bestehen
Festsetzungen für die Trauf- und Firsthöhen. Auch bestehen Vorgaben über das
Außenwandmaterial und die Dacheindeckung. Bei
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden seitens der Anlieger Befürchtungen
vorgetragen über die zunehmenden Verkehre. Anzumerken ist, dass der
Brockwinkler Weg in seiner Einstufung eine Gemeindeverbindungsstraße darstellt.
Als solche eingestuft, ist die Straße in der Lage, die anstehenden zusätzlichen
Verkehre aufzunehmen und abzuwickeln. Des Weiteren werden von Einwendungsgebern
Beweissicherungsverfahren eingefordert und Straßenschäden befürchtet.
Beweissicherungsverfahren sind bei Durchführung eines B-Planverfahrens nicht
üblich. Von Straßenschäden auf dem Brockwinkler Weg ist ebenfalls nicht
auszugehen. Ratsfrau
Lotze geht ein auf
die vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere auf den Rebhuhnbestand. Es ist
von Interesse, ob davon ausgegangen werden kann, dass der neue vorgesehene
Flächenbereich angenommen wird. Fachbereichsleiterin
Böhme geht davon
aus, dass der neue Standort angenommen wird. Dies sei auch der Grund, warum die
Maßnahme möglichst zeitnah umgesetzt werden soll. Ratsherrn
Riechey
interessiert, wer Eigentümer der Flächen sei. Von Interesse ist, ob die Stadt
diese Flächen mit Kauf des LKH miterworben hat. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass die NLG Eigentümer der Flächen sei. Das Land hat vor ca. 5 Jahren
diesen Verkauf an die NLG getätigt. Die NLG kauft Flächen für eine Bevorratung
und spätere Wohnbaulandentwicklung auf. Der Verkauf der Flächen an die NLG hat
nichts mit dem LKH-Verkauf an die Stadt zu tun, der auch erst Jahre später
erfolgte. Dargestellt
wird noch einmal, wie die Straßenbaumaßnahmen in einem solchen Baugebiet abgewickelt
und wie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angegangen werden. Ratsherr
Riechey möchte
ergänzend wissen, ob ein solches Baugebiet für einen Investor gewinnträchtig
sei. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass auf den Investor viele Nebenkosten im Vorfeld zukommen.
Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Straßen, Wege, Plätze u. ä. kann
ohnehin nur ein Teil des Areals als reines Bauland veräußert werden.
Verkaufserlöse sind auch Schwankungen unterlegen, je nachdem was der Markt
hergibt. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass es wichtig ist, dass der mit dem Investor abzuschließende Vertrag
infrastrukturelle Maßnahmen beinhaltet. Das bedeutet, dass auch für
Kindergärten, etc. ein Strukturbeitrag zu entrichten ist. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass Erschließungsverträge immer vor einem Satzungsbeschluss des
B-Plans abgeschlossen werden. Der Abschluss von Erschließungsverträgen fällt in
die Zuständigkeit des VA. Beigeordneter
Körner möchte zu
der vorgetragenen Einwendung des befürchteten höheren Verkehrsaufkommens
wissen, wer diese Frage abgeklärt hat. Von Interesse ist auch, ob die Feuerwehr
im Brand- und Katastrophenfall auf gesicherte Zufahrten in das B-Plangebiet
zurückgreifen kann. Fachbereichsleiterin
Böhme erklärt, dass
die Verkehrsthematik intern im Hause durch den zuständigen Fachbereich
abgeklärt wurde. Anhand von Hochrechnungen wurde die Verträglichkeit der
zusätzlichen Verkehre festgestellt. Die Belastungszahlen bewegen sich noch
völlig in dem Rahmen, was eine solche Straße aufzunehmen vermag. Zur
Frage des Brandschutzes kann festgestellt werden, dass die Feuerwehrzufahrten
vorhanden sein werden. Außerdem wird jedes Wohnhaus von vorne anfahrbar sein. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass sich die Verkehrsbelastungszahlen für den Brockwinkler Weg an der unteren
Grenze bewegen. Gleichwohl werden die Besorgnisse Ernst genommen. Die
erwarteten Verkehrsbelastungszahlen sind bereits in die Zukunft projiziert. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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