Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss für die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. Das Gebiet wird begrenzt im Norden vom Brockwinkler Weg, im Osten und Süden vom Gelände des Landeskrankenhaus und im Westen von Ackerflächen. Ziel der Planung ist im wesentlichen die Ausweisung von Wohnbauflächen für ca. 70 Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke sowie zur Gebietsmitte gelegene Flächen für Reihenhausbebauung. Öffentliche Grünflächen grenzen die geplanten Bauflächen gegenüber dem Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab. Nach Vorstellung eines konkretisierten Entwurfs im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 15.05.2006 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 30.05.2006 bis 16.06.2006 durchgeführt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.06.2006 bis zum 20.07.2006 Gelegenheit erhalten, die Planung einzusehen und Stellung zu nehmen. Als nächster Schritt kann nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung inklusive Umweltbericht und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Stellung zu nehmen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf Beschlussvorschlag: Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 130 „Brockwinkler Weg“
nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |