Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2004 wurde der
Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss für die frühzeitige Bürgerbeteiligung
zum o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. Das
Gebiet wird begrenzt im Norden vom Brockwinkler Weg, im Osten und Süden vom
Gelände des Landeskrankenhaus und im Westen von Ackerflächen. Ziel der Planung
ist im wesentlichen die Ausweisung von Wohnbauflächen für ca. 70 Einfamilien-
und Doppelhausgrundstücke sowie zur Gebietsmitte gelegene Flächen für
Reihenhausbebauung. Öffentliche Grünflächen grenzen die geplanten Bauflächen
gegenüber dem Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab. Nach
Vorstellung eines konkretisierten Entwurfs im Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung am 15.05.2006 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der
Zeit vom 30.05.2006 bis 16.06.2006 durchgeführt. Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung
in der Zeit vom 14.06.2006 bis zum 20.07.2006 Gelegenheit erhalten, die Planung
einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Schritt kann nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Flächennutzungsplans nebst
Begründung inklusive Umweltbericht und über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Stellung zu nehmen. Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf
Beschlussvorschlag: Dem
Auslegungsentwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
„Brockwinkler Weg“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
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