1.Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), den Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher
Bauvorschrift über Gestaltung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der
Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planungen ist insbesondere die
Festsetzung von Mischgebiet (MI).
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 "Bei den
Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
08.02.2007 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 4 - (offen)
Stadtbaurätin GUNDERMANN gibt eine Einführung in das Verfahren
Stadtbaurätin GUNDERMANN gibt eine Einführung in das
Verfahren. Der B-Plan wird noch im Bauausschuß und im VA beraten, anschließend
ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. H. BRENDLER stellt das Baugebiet und das
städtebauliche Konzept an Hand von Folien vor. Im Anschluß ergibt sich eine
rege Diskussion mit Beiträgen der Ortsratsmitglieder zu den Themen Lärmschutz,
Ausgleichsfläche und Baubindung. Ortsbürgermeister SCHULTZ faßt den Standpunkt
des Ortsrates Ochtmissen wie folgt zusammen: Solardächer sollen zugelassen
werden, soviel aktiven Lärmschutz wie möglich, zwei Parkplätze pro Grundstück,
genügend Parkplätze für Besucher, Rettungsdienste und Entsorger.,
eingeschossige Doppelhaushälften und ohne Baubindung.
Der
Ortsrat nimmt Kenntnis.
12.02.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.