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Vorlage - VO/2232/07  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" in Lüneburg-Ochtmissen mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung;
Aufstellungsbeschluss, Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Scoping
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:61 kg
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
08.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ein Investor beabsichtigt, das zum ehemaligen Hänelschen Hof gehörende Flurstück 14/16, Flur 2, Gemarkung Ochtmissen, einer baulichen Nutzung zuzuführen und für diesen Bereich, der gegenwärtig als Außenbereich anzusehen ist, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg bereits als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Der gesamte Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,5 ha und wird im Westen vom Flurstück 13/8 (Grünland und Teiche), im Norden vom Flurstück 73 (Graben), im Osten vom Flurstück 17/1 (Fläche für die Landwirtschaft) sowie im Süden von den Baugrundstücken "Bei den Teichen" und "Am Wiesenhof" begrenzt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll als Art der baulichen Nutzung "Mischgebiet (MI)" festgesetzt werden.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planungen erfolgen.

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 "Bei den Teichen" ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrat der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-2232-07 (82 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-2232-07 (67 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planungen ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebiet (MI).

 

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.