Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechnung 2022
Das Betriebsergebnis 2020 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 331,2 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2018 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,2 Mio.€.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2020 auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 3) erwartet:
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Anlage/n:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Klimaauswirkungen bewerten
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2020 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
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