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Vorlage - VO/9561/21  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie zur Regenwassernutzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Vorberatung
15.06.2021 
Videokonferenz: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.07.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage wird die Einführung einer Förderrichtlinie zur Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung vorgeschlagen. Diese ist als Bestandteil der Maßnahme D7 „Wassersparendes Verhalten in Trockenperioden“ im Entwurf des Klimaschutzplans der Hansestadt Lüneburg (vgl. VO/9409/21-1) vorgesehen und dient damit der Umsetzung des Klimaschutzplans.

 

Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf; es füllt oberirdische Gewässer und das Grundwasser auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Die Entnahme von Grundwasser durch den Menschen beeinflusst den natürlich Wasserkreislauf und verringert die Grundwasserneubildung. Es sollen deshalb Anreize für einen umweltgerechten, nachhaltigen Umgang mit Regenwasser geschaffen werden, die auf der Zuführung unbelasteten Regenwassers von Dachflächen in den natürlichen Wasserkreislauf basieren. Die Trinkwasserreserven werden durch Nutzung des Regenwassers geschont.

 

Der ökologische und ökonomische Nutzen von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Die Sinnhaftigkeit einer verstärkten Regenwassernutzung ist dabei in der Sache zwar unstrittig; die Art und Weise jedoch umstritten.

 

In der Stellungnahme der Verwaltung zur VO/9112/20 (Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) wurde bereits ausgeführt, dass die finanziellen Aufwendungen für Investition und Unterhaltung für Brauchwasseranlagen für eine ökonomisch vorteilhafte Bewertung noch zu hoch sind. Zudem führt der Einsatz von Brauchwasseranlagen nicht zu einer Befreiung von der Erhebung von Abwassergebühren. Ein finanzieller Anreiz kann aufgrund der hohen Investitionskosten bei der Herstellung und der Komplexität einer technischen Umsetzung durch begrenzte kommunale Haushaltsmittel kaum erreicht werden.

Als Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahme soll jedoch mit der Etablierung kleinerer baulicher Anlagen die Grundwasserneubildung unterstützt werden und über die Förderung von technisch und finanziell weniger aufwendigen Regenwasserspeichern (Zisternen), aus denen Wasser zur Bewässerung von Gärten entnommen wird, effektiver Grundwasserschutz erfolgen.

Hausgärten dienen der Erholung, zunehmend auch wieder der Bewirtschaftung von Gemüse und Obst für den Eigengebrauch. In wenigen Fällen werden bewusst steppenartige Gärten gestaltet mit z.B. Ginster, Akazien, Salbei oder Federgras. Die Gärten, welche mit Pflanzen ausgestattet sind, die einen höheren Wasserbedarf haben, stehen aufgrund des Klimawandels zunehmend unter Stress. Die Zeiträume zwischen Regenereignissen werden größer, und die allgemeine Temperaturerhöhung führt zu einem erheblichen Anstieg der Verdunstung des Bodenwassers im Wurzelbereich der Pflanzen.

 

Die Purena berichtet auf Anfrage, dass sie allgemein und zunehmend in den letzten Jahren während Trockenperioden einen starken Anstieg von Trinkwasserverbräuchen feststellt. Das trifft vor allem auf die Regionen zu, in denen die Siedlungsstruktur einen hohen Anteil an Grundstücken mit Gärten hat.

 

An Sommertagen verdunsten im Garten bis zu 4 Liter Wasser pro m² und Tag. Kulturrasen benötigt bei sandigen Böden bis zu 20 l Wasser pro Woche und Quadratmeter. Bei Beregnung zu Tageszeiten mit entsprechend hohen Temperaturen und Windgeschwindigkeiten gelangen lediglich 60 % des Wassers pflanzennutzbar auf die Gartenfläche.

 

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen ist neben einer öffentlichkeitswirksamen Sensibilisierung zum bewussten und sparsamen Gebrauch von Trinkwasser, wie z.B. durch eine Optimierung der Bewässerungszeiten (ab 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr) und die Anwendung sparsamer Bewässerungstechniken (z.B. Tröpfchenbewässerung), auch eine Anreizförderung zur Nutzung von Regenwasser wasserwirtschaftlich sinnvoll.

 

Regenwasser, das auf Dächer und andere versiegelte Flächen eines Grundstückes fällt, muss für diesen Zweck in Zisternen gesammelt werden. Die Zisternen müssen allerdings mit einem Überlauf versehen sein für die Zeit, in der keine Gartenbewässerung benötigt wird. Das Überlaufwasser ist zu versickern, was gebührenfrei ist. Wo es nicht möglich ist, weil der Untergrund ein Versickern nicht zulässt, muss das Wasser der Kanalisation zugeführt werden. In dem Fall kann die zu erhebende Regenwassergebühr für das Nutzen der öffentlichen Kanalisation reduziert werden oder sogar ganz entfallen.

 

Beispiel für eine angeschlossene, versiegelte Fläche von 150 m²:

-          Jahresgebühr ohne Zisterne zurzeit   58,50 €

-          Bei einer Zisterne von mindestens 5 m³    0,00 €

 

Eine Herstellung einer Zisternenlösung in der Größe von 2,5 m³ verursachte in 2019 Kosten in Höhe ca. 2.500,- €, in der Größe von 5 m³ ca. 3.500,- €. Hierbei entfielen ungefähr 50 % der Investitionskosten auf die Anlagentechnik. Ein spezieller Fachbetrieb für den Bau der Anlage ist - bis auf ggf. Elektrotechnik - nicht erforderlich.

 

Eine Förderung des reinen Baukörpers einer Zisterne in Höhe von 300,- € (ab 2,5 m³) bzw. 400,- € (ab 5,0 m³) ergibt deshalb eine Förderquote von ca. 25 %. Sie soll Gartenbetreibern den Anreiz geben, eine Regenwassernutzungsanlage zu bauen und Grundwasser zur Bewässerung in nachhaltiger Weise einzusparen.

Die Haushaltsmittel der Hansestadt Lüneburg lassen im Jahr 2021 ein Förderprogramm in Höhe von 10.000 € zu. Die Deckung der Mittel erfolgt aus einem Teil des Klimafonds zur Verwendung für "sonstige Klimaschutzprojekte". Eine nachfragegerechte Mittelbereitstellung kann im Rahmen des Klimafonds für die Folgejahre erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 168,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

  15.000,00 €

c)  an Folgekosten:

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja     X  (Klimafonds)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:   

 Produkt / Kostenträger: 56100106

 Haushaltsjahr:                    2021

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

- Förderrichtlinie Regenwassernutzung

- Förderantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Regenwassernutzung_Förderrichtlinie_LG (78 KB)      
Anlage 2 2 Regenwassernutzung_LG_Förderantrag_ (106 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat für die Sitzung am 01.07.2021, gemäß der Vorlage eine Förderrichtlinie zur Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) für die Gartenbewässerung zu beschließen.