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Vorlage - VO/9442/21  

 
 
Betreff: Corona Pandemie:Erstattung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für nicht bereitgestellte bzw. nicht in Anspruch genommene Betreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.03.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Seit dem 11.01.21 ist der Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderhorten nach § 12 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-Co-2 (Corona-VO) untersagt. Eine Betreuung ist nur als Notbetreuung in kleinen Gruppen möglich, wobei die Anzahl der Kinder, die in den jeweiligen Betreuungsformen pro Gruppe betreut werden dürfen, ebenfalls in § 12 geregelt ist.

 

Für die Kindertagespflege findet sich keine entsprechende Regelung. Diese bleibt weiterhin ausdrücklich erlaubt. Einschränkungen werden lediglich für sogenannte Großtagespflegen geregelt. Für diese gelten die Gruppengrößen der Notbetreuung aus § 12 Corona-VO entsprechend. Die Eltern sind aber durch das Kultusministerium aufgefordert worden, Ihre Kinder im Zeitraum vom 11.01.21 bis zunächst 31.01.21 und jetzt bis zum 07.03.21 nur in der Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege unterzubringen, wenn sie keine andere Möglichkeit haben, die Betreuung sicherzustellen.

 

Bereits in der Woche vor Weihnachten hatte der Nds. Kultusminister an die Eltern den Appell gerichtet, ihre Kinder bis zum 08.01.21 möglichst nicht in die Betreuung zu geben. Hier lag es allerdings allein in der freien Entscheidung der Eltern diesem Appell zu folgen. In den Kindertageseinrichtungen sind einige Eltern diesem Appell gefolgt. Von diesen Eltern haben sich in den letzten Wochen die Anfragen und Beschwerden gehäuft, warum die Eltern für den Zeitraum ab dem 16.12.20 die Elternbeiträge nicht erstattet bekommen würden, da sie schließlich keine Leistung in Anspruch genommen und zudem einen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos geleistet hätten. Die Verwaltung hält diese Argumentation der Eltern für nachvollziehbar. Die Aufforderung von Minister Tonne galt und gilt dem Infektionsschutz. Die Eltern haben mit ihrem Verzicht einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung nachfolgende Erstattungsregelung für die Elternentgelte bzw. Elternkostenbeiträge vor. Dieser Vorschlag entspricht dem Grunde nach dem Vorgehen und der Beschlusslage im 1. Lockdown im Frühjahr 2020 (Vorlage VO/8914/20 und VO/8914/20-1).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Die Ertragsausfälle können derzeit noch nicht beziffert werden

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Allen Eltern, die der Aufforderung von Minister Tonne gefolgt sind bzw. die keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, wird der volle Beitrag ab dem 16.12.20 bis zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten bzw. bis zur vollständigen Aufhebung der zu unterstützenden Einschränkungen erlassen bzw. Tag genau abgerechnet. Sofern die Elternentgelte/ Elternkostenbeiträge bereits nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten bzw. der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege im Stadtgebiet Lüneburg im vertragsgemäßen Umfang gezahlt worden sind, werden diese entsprechend erstattet. Diese Regelung wird auch für die freien Träger von Kindertagesstätten übernommen. Die den freienTrägern daraus entstehende Einnahmeausfällte werden seitens der Hansestadt Lüneburg erstattet.