Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Widmung: Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt. Für die noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindlichen Flächen liegt die Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung vor. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen. Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.
Straßenreinigung: Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Die Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg 01.01.2011 in der zurzeit geltenden Fassung vom 27.08.2020 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Lageplan An der Wittenberger Bahn Anlage 2: Lageplan Ilmenaugarten Anlage 3: Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Beschlussvorschlag:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
An der Wittenberger Bahn Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/7 und 18/45 tlw. Die Widmung wird auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/45 tlw., 2/30 tlw., Flur 30, 122/13 tlw. 122/26 tlw.,21/2 tlw., 122/5 tlw., 5/28 tlw.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/48 tlw. Die Widmung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/48 tlw. Die Widmung im Bereich zwischen den Häusern Ilmenaugarten 139 und 141 wird auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 9. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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