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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" auf der Tagesordnung um über dessen Aufstellung zu entscheiden. Zur Sicherung der Planung soll für den künftigen Plangeltungsbereich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB oder die Beseitigung von baulichen Anlagen sowie wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Planung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 1 - 2021 stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IV "Hanseviertel IV / Adolph-Kolping-Straße" überein. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 175,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich Entwurf Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre Nr. 1 - 2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
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