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Sachverhalt: Anlässlich der bereits stattfindenden, aktuell geplanten und zukünftig zu erwartenden Grundwasserentnahmen in der Region Lüneburg mit verschiedenen Nutzungsinteressen (Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Gewerbe, Vereine, Private) wurde die Nutzung von Grundwasser in Lüneburg in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 23.09.2020 thematisiert und intensiv diskutiert.
Die Diskussion ergab übereinstimmend, dass unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine nachhaltige und interessensausgleichende Bewirtschaftung des Grundwassers u.a. die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig macht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Anreize für einen sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser schaffen.
Die Verwaltung wurde in der vorgenannten Sitzung beauftragt, einen entsprechenden, umfassenden Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung aller bisher sowohl auf Kreis- als auch auf Stadtebene thematisierten Aspekte zu erarbeiten.
Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
I. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert die Landesregierung auf,
die kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Gestaltungsspielräume erhalten, um insbesondere das vorhandene Grundwasser vor Ort für die Zukunft besser schützen zu können und die Auswirkungen des Klimawandels stärker als bisher berücksichtigt werden.
Il. Der Rat der Hansestadt Lüneburg bittet die Verwaltung,
darzulegen, ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände aus Sicht der Verwaltung der Anpassung bedürfen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren sowie regelmäßig über neue Sachstände im Zusammenhang mit Grundwasserentnahmen zu berichten.
III. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt
das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes mit den Kooperationspartnern Landkreis Uelzen, Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und dem Beregnungsverband Elbeseitenkanal entsprechend der Rahmenbedingungen, wie sie seitens der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten in der Sitzung am 23.09.2020 dargestellt wurden (vgl. VO/9146/20).
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