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Vorlage - VO/9219/20  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss des Rates für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers und einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.10.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anlässlich der bereits stattfindenden, aktuell geplanten und zukünftig zu erwartenden Grundwasserentnahmen in der Region Lüneburg mit verschiedenen Nutzungsinteressen (Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Gewerbe, Vereine, Private) wurde die Nutzung von Grundwasser in Lüneburg in der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 23.09.2020 thematisiert und intensiv diskutiert.

 

Die Diskussion ergab übereinstimmend, dass unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine nachhaltige und interessensausgleichende Bewirtschaftung des Grundwassers u.a. die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig macht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Anreize für einen sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Wasser schaffen.

 

Die Verwaltung wurde in der vorgenannten Sitzung beauftragt, einen entsprechenden, umfassenden Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung aller bisher sowohl auf Kreis- als auch auf Stadtebene thematisierten Aspekte zu erarbeiten.

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

I. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert die Landesregierung auf,

 

  1. sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu verleihen.

 

  1. Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und den Erlass zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers – nebst Anlagen - im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements so zu ändern, dass

 

        die kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Gestaltungsspielräume erhalten, um insbesondere das vorhandene Grundwasser vor Ort für die Zukunft besser schützen zu können und 

        die Auswirkungen des Klimawandels stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

  1. die Regelungen zur Freistellung von und zur Ermäßigung der Wasserentnahmegebühr in den §§ 21 und 22 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie die Staffelung der Wasserentnahmegebühren in Anlage 2 zum NWG so anzupassen, dass sie der Höhe nach auch künftig angemessen und insbesondere — dem Vorsorgegrundsatz in Zeiten des Klimawandels entsprechend — geeignet sind, die notwendigen Anreize zur sparsamen Entnahme insbesondere von Grundwasser und zur sparsamen Verwendung von Wasser generell zu setzen.

 

  1. ergänzend zu bzw. anstelle von regulatorischen Schritten finanzielle Anreize zu setzen u. a. für
    • technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insbesondere im Winter,
    • den Einsatz effizienter Beregnungstechnik,
    • die Züchtung und Nutzung von Feldfrüchten und Fruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen,
    • die stärkere Nutzung von Brauchwasser,
    • die Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung.

 

  1. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit alle Nutzerinnen und Nutzer zu einem sparsamen und nachhaltigen Umgang mit (Grund-)Wasser aufzufordern.

 

  1. sich gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegen die Abstufung der Ilmenau als Bundeswasserstraße und die damit verbundenen Planungen einzusetzen, die durch den Rückbau der an den Staustufen in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz vorhandenen Bauwerke (Nadelwehre, Schiffsschleusen und Fischpässe) und den Neubau von Sohlengleiten und festen Wehren eine Absenkung des Grundwasserspiegels im Nahbereich der Ilmenau zur Folge haben.

 

 

Il. Der Rat der Hansestadt Lüneburg bittet die Verwaltung,

 

  1. gegenüber dem örtlichen Trinkwasserversorger darauf hinzuwirken, dass durch Öffentlichkeitsarbeit ein sparsamer Umgang mit Wasser in den Fokus gerückt wird und Gebührenregelungen so gefasst werden, dass sie auch für den privaten Verbraucher Anreize setzen, Trinkwasser sparsam zu verwenden

 

  1. Im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten

 

        darzulegen, ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände aus Sicht der Verwaltung der Anpassung bedürfen

        und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren sowie

        regelmäßig über neue Sachstände im Zusammenhang mit Grundwasserentnahmen zu berichten.

 

 

III. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt

 

das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes mit den Kooperationspartnern Landkreis Uelzen, Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und dem Beregnungsverband Elbeseitenkanal entsprechend der Rahmenbedingungen, wie sie seitens der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten in der Sitzung am 23.09.2020 dargestellt wurden (vgl. VO/9146/20).