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Vorlage - VO/9216/20  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 01.08.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.10.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zur Sicherstellung der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg hat die Hansestadt Lüneburg eine eigene Einrichtung der nachschulischen Betreuung aufgebaut, nachdem der bisherige Kooperationspartner die Rübe e.V. ab dem 01.08.20 nicht mehr als Kooperationspartner zur Verfügung stand und es der Stadt nicht gelungen ist, einen anderen Träger für diese Aufgabe zu finden. Eine ausführliche Information dazu erfolgte zuletzt im Schulausschuss am 21.09.20.

 

Das Betreuungsangebot startet zum 26.10.20 mit einer ersten Gruppe à 20 Kindern, zum 01.11.20 mit einer weiteren Gruppe und wird nach Verfügbarkeit von Personal anhand der Betreuungsbedarfe weiter ausgebaut.

 

Die Eltern können zwischen 2 Betreuungsmodellen wählen:

 

Modell A:

Tägliche Betreuung nach Schulschluss bis 17.00 Uhr (Montag und Freitag endet die Schule um 12.45 Uhr und Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 15.00 Uhr)

 

Modell B:

Betreuung an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nach Schulschluss um 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Eine Ferienbetreuung ist hier nicht inbegriffen. Hierfür soll ein gesondertes Angebot entwickelt werden, das grundsätzlich allen Kindern offen steht also nicht nur denen, die sich in der nachschulischen Betreuung befinden.

 

Als Personal werden für die Gruppenleitung Erzieher*innen eingesetzt und als Zweitkraft pädagogische Hilfskräfte und Sozialassistent*innen.

 

Bei der Einrichtung der nachschulischen Betreuung handelt es sich nicht um eine Einrichtung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), sondern um eine Betreuungseinrichtung nach § 45 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII). Für eine solche Betreuungseinrichtung ist eine Betriebserlaubnis erforderlich, es gibt aber nicht die verpflichtenden Anforderungen an die personelle und räumliche Ausstattung wie nach dem KiTaG.

 

Für diese Form der Einrichtung gibt es noch keine Entgeltregelung in der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg. Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung ist daher zu ändern. Die Änderung wird zum 01.11.20 vorgeschlagen, um die Abrechnung zu vereinfachen. Es würde somit lediglich für 20 Kinder für 1 Woche auf eine Beitragserhebung verzichtet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich vom Grundsatz her an den Entgeltstaffelungen der Horte zu orientieren, diese aber um 25 % zu reduzieren, da der Betreuungsumfang aufgrund der ausgenommenen Ferienbetreuung etwas geringer ist und die Qualifikation des Personals unter dem Hortstandard liegen kann. Die danach für die einzelnen Einkommensstaffelungen ermittelten Entgelte sind für das Modell B stundengenau (mit dem Faktor 6/14,5) umgerechnet. Die 14,5 Stunden beziehen sich auf die in der Entgelttabelle zugrunde gelegte übliche Betreuungszeit für eine Halbtagshortbetreuung. Danach ergibt sich folgender Vorschlag der zu zahlenden Elternentgelte für eine sonstige Einrichtung (zum Vergleich sind die Hort-Entgelte mit dargestellt):

 

Einkommen

Hort

sonstige Betreuungseinrichtung

halbtags*

2/3*

Modell A*

Modell B*

unter

15.595*

0

0

0

0

biss

17.500

31

40

23

10

bis

20.000

61

79

46

19

bis

25.000

82

105

62

26

bis

30.000

102

131

77

32

bis

35.000

123

158

92

38

bis

40.000

143

184

107

44

bis

45.000

163

210

122

50

bis

50.000

184

236

138

57

bis

55.000

204

263

153

63

bis

60.000

225

289

169

70

ab

60.000

245

315

184

76

 

 

Daneben sind noch ein paar textliche Ergänzungen und Anpassungen erforderlich. In der Anlage ist eine Synopse der aktuellen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung und des Entwurfes für die die 3. Änderungsverordnung beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 -Text der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in synoptischer Gegenüberstellung ohne Anlagen 1 und 2.

Anlage 2 – Anlagen 1 und 2 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 3. Veränderungsordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synoptische Gegenüberstellung Benutzungs- und Elternbeitragsordnung Kita 01.11.2020 - ohne Anlagen 1 und 2 (137 KB)      
Anlage 2 2 Anlagen 1 und 2 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 3. Änderungsverordnung vom 01.11.2020docx (126 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 01.08.2018 wird in der Fassung der 3. Änderungsverordnung vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen.