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Vorlage - VO/9168/20  

 
 
Betreff: Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vereinbarung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die seit dem Jahr 1999 bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Samt-/Gemeinden zur Regelung der Aufgabe "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen" ist in den vergangenen Jahren regelmäßig angepasst und erneuert worden (zuletzt 2014).

 

Aufgrund der ständig steigenden finanziellen Belastung, die den Gemeinden aus dem Betrieb der Kindertagesstätten erwächst, sind zuletzt in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich zu den vereinbarten Betriebskostenzuschüssen jeweils zum Jahresende Beträge in Höhe von 3,5 Mio. € und 3 Mio. € aus Haushaltsüberschüssen an die Gemeinden gezahlt worden.

 

Nachdem zwei Gemeinden die Vereinbarung aufgekündigt haben und auch die übrigen Kommunen an den Landkreis herangetreten sind, die Finanzierung der Aufgabe der Kindertagesbetreuung neu zu ordnen, um eine bessere Planbarkeit der Haushalte der Gemeinden, eine höhere Beteiligung des Landkreises an den Betriebskosten und eine gerechtere Verteilung der Zuschüsse zu erwirken, hat der Landkreis in Zusammenarbeit mit benannten Vertretern der Hauptverwaltungsbeamten Eckpunkte einer neuen Finanzierungsvereinbarung erarbeitet.

 

Kernpunkte dieser neuen Vereinbarung sind:

 

  • Festlegung eines Festbetrags zur Erstattung der Betriebskosten
  • Jährliche Anpassung des Festbetrages um 3 % und zusätzliche Platzzahlsteigerungen
  • Erhöhung des Festbetrags um weitere 3 Mio € bis 2022
  • Verteilung der Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsstunden im Verhältnis zum Betreuungsumfang in Stunden aller Einrichtungen

 

Die bisherige Betriebskostenpauschale hat sich aus dem in der Vereinbarung von 2017 festgeschriebenen Zuschuss multipliziert mit der Anzahl der Plätze und den geleisteten Betreuungsstunden errechnet. Dieses schlecht planbare Instrument soll in der neuen Vereinbarung zugunsten eines Festbetrags ausgetauscht werden. Der Festbetrag soll mit 9,25 Mio. € in der Vereinbarung festgesetzt werden. Dies entspricht dem ausgezahlten Betriebskostenzuschuss in 2019 gesteigert um 3 %. Dieser Festbetrag soll um 3 % zzgl. der realen Platzzahlsteigerungen jährlich angepasst werden.

 

Der Festbetrag soll zusätzlich um weitere 3 Mio. € bis einschließlich des Jahres 2022 angehoben werden, wobei der Festbetrag in 2020 bereits um 2 Mio. € und in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils 500.000 € erhöht werden soll. Hierbei handelt es um eine Verstetigung der Zahlungen aus den Haushaltsüberschüssen.

 

Der Verteilungsschlüssel für die Betriebskostenzuschüsse soll dahingehend verändert werden, dass nicht wie bisher ein Festbetrag ausgezahlt wird, sondern die Verteilung nach dem Betreuungsumfang erfolgt. Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der Summe der wöchentlichen Betreuungszeiten aller Gruppen nach Betriebserlaubnis bis zu 8 Stunden multipliziert mit der konzeptionell vorgesehenen Kinderzahl. Bei Nichtauslastung der Gruppe oder bei inklusionsbedingt geringerer Kinderzahl findet kein Abschlag statt. Ziel ist eine Vereinfachung und bessere Nachvollziehbarkeit der Abrechnung. Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten. Der Vereinbarungsentwurf ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

In welcher Höhe sich die Betriebskostenzuschüsse für die Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg verändern werden, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Beispielhaft für das Jahr 2020 erhöhen sich die Betriebskostenzuschüsse wie folgt:

 

  1. Kindertagesstätten in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg

 

Betriebskostenzuschuss nach alter Kita-Vereinbarung:  968.360,00 €

Betriebskostenzuschuss nach neuer Vereinbarung:        2.056.867,11

 

Erhöhungsbetrag:              1.088.507,11 €  

 

 

  1. Kindertagesstätten der freien Träger

 

Betriebskostenzuschuss nach alter Kita-Vereinbarung:  1.618.873,10 €

Betriebskostenzuschuss nach neuer Vereinbarung:           2.572.127,90 €

 

 Erhöhungsbetrag:                   953.254,80               

 

 

Die Vereinbarung muss von sämtlichen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden, die die Aufgabe der Kindertagesbetreuung übernommen haben, unterzeichnet werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 50,00

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger: 365002/36500201

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 – Entwurf der neuen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder-                         tagesbetreuung (Kita-Vereinbarung)

 

Anlage 2  - Berechnung der Betriebskostenzuschüsse 2018-2026 für Kindertagesein-                            richungen in der Hansestadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020 Kita-Vereinbarung aktueller Stand 17.09.2020_ (61 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklung Betriebskostenzuschüsse 2018-2026 für HLG (40 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss einer neuen Kita-Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vereinbarung) in der Fassung  gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.