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Vorlage - VO/9080/20-1  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-KullinBezüglich:
VO/9080/20
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Seit dem Lock-down Mitte März 2020 ist das kulturelle Leben in Lüneburg teilweise zum Erliegen gekommen. Die Einnahmen der freischaffenden Künstlerinnen, Künstler und Kreativen sind zum größten Teil komplett weggebrochen. Die von Bund und Land aufgelegten Förderprogramme sind so verfasst, dass die meisten Kulturschaffende nicht antragsberechtigt sind.

 

Um die Kulturschaffenden in Lüneburg finanziell zu unterstützen, ihnen dadurch den Neustart ihrer künstlerischen Tätigkeit zu ermöglichen und damit das kulturelle Leben in Lüneburg wieder zu beleben macht die Verwaltung den Vorschlag, die der Vorlage als Anlage beigefügte Richtlinie zu erlassen.

Die Förderung der Kulturschaffenden durch die Richtlinie umfasst ein Budget von 50.000 Euro, das auf Grund nicht durchgeführter Veranstaltungen in 2020 im Fachbereich Kultur zur Verfügung steht. Entsprechend der Richtlinien würde ein freischaffender Künstler/Kreativer einmalig 2.500 Euro als nichtrückzahlbaren Zuschuss erhalten können.

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 die der Vorlage als Anlage beigefügten Entwürfe der Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie, des Antragsformulars und der Geschäftsordnung des Beirats beschlossen.

Im Nachgang zu der Sitzung haben weitere Gespräche mit Kulturschaffenden aus Lüneburg stattgefunden, die noch vereinzelt zu Änderungen der beigefügten Entwürfe gegenüber der dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss vorgelegten Entwürfe geführt haben. Diese sind in den Anlagen rot dargestellt.

 

Entsprechend der Richtlinien können ab dem 05.10.2020 bis zum 30.11.2020 Anträge bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden. Das Antragsformular und weiter Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht.

Die eingegangenen Anträge werden auf der Grundlage einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung in einem neu zu bildenden, temporären Beirat vorberaten. Die hieraus resultierende Empfehlung des Beirats wird dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.

 

Der Beirat gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   2.200 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:   50.000 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 4271480, 4271290

 Haushaltsjahr:  2020 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

- Richtlinienentwurf

- Geschäftsordnungsentwurf für den Beirat

- Antragsformularentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antragsentwurf 3.0 (661 KB)      
Anlage 3 2 Richtlinienentwurf 3.0 (305 KB)      
Anlage 2 3 Geschäftsordnungsentwurf Beirat (13 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die „Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“, das Antragsformular und die „Geschäftsordnung für den Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ werden beschlossen.
 

b)     Es wird ein temporärer „Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.

 

 

Stammbaum:
VO/9080/20   Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/9080/20-1   Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage