Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Förderprogramme des Bundes und Landes zur Corona-Krise umfassen derzeit keine finanziellen Hilfen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Hinblick auf ihre laufenden Lebenshaltungskosten. Auch das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ sieht keine finanzielle Unterstützung dafür vor. Sie haben daher zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten nur die Möglichkeit, Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zu beantragen. Im Juli 2020 hat die Verwaltung die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler aus Lüneburg und dem Umfeld zu einem Krisengespräch eingeladen, um sich über ihre Situation in Zeiten der Corona-Krise zu informieren. Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben u.a. in diesem Gespräch berichtet, dass sie Sozialhilfeleistungen aus unterschiedlichen Gründen nicht beantragen und auch nicht in Anspruch nehmen möchten. Die Verwaltung macht deshalb den Vorschlag, einen Teil des Budgets des Kulturetas in Höhe von 50.000 Euro, der auf Grund nicht durchgeführter Veranstaltungen in 2020 zur Verfügung steht, dafür zu nutzen, den Lüneburger freischaffenden Künstlerinnen und Künstern sowie Kreativen eine Neustartprämie entsprechend des Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ zukommen zu lassen. Danach würde ein freischaffender Künstler/Kreativer einmalig 2.500 Euro als nichtrückzahlbaren Zuschuss erhalten können. Der dafür notwendige Richtlinie-Entwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Entsprechend der Richtlinien können ab dem 02.10.2020 bis zum 30.11.2020 Anträge bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden. Das Antragsformular und weiter Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht. Die eingegangenen Anträge werden auf der Grundlage einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung in einem neu zu bildenden, temporären Beirat vorberaten. Die hieraus resultierende Empfehlung des Beirats wird dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.
Der Beirat gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 1.300 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 4271480, 4271290 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
- Entwurf der Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen - Antragsformular - Entwurf einer „Geschäftsordnung für den Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“
Beschlussvorschlag:
a) Die „Richtlinie zur Gewährung einer Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“, das Antragsformular und die „Geschäftsordnung für den Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ werden beschlossen. b) Es wird ein temporärer „Beirat zur Neustartprämie für die durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für Ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.
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