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Vorlage - VO/9155/20  

 
 
Betreff: Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang "Kunkelberg" mit der OHE (Osthannoversche Eisenbahn)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Osthannoversche Eisenbahn (OHE) beabsichtigt den Bahnübergang „Kunkelberg“ verkehrssicherer zu gestalten. Es handelt sich nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) um eine Änderung von Kreuzungen. Die bisherige technische Sicherung (Andreaskreuze und Blinklichtanlage Baujahr 1968) lässt Änderungen auf den neuesten Stand der Technik bauartbedingt nicht zu. Der Bahnübergang muss daher technisch durch eine neue Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und LED-Optiken gesichert werden. Ziel ist es, den Bahnübergang nach dem neuesten Stand der Technik für den Straßenverkehr umzubauen und den heutigen, örtlichen Verhältnissen anzupassen.

 

Beteiligte an der Kreuzung sind die OHE als Baulastträger des Schienenweges und die Hansestadt Lüneburg als Baulastträger der Gemeindestraße.

 

Zur Durchführung der Maßnahme und zur Kostenaufteilung hat die OHE einen Entwurf zur Vereinbarung über eine Maßnahme an einem Bahnübergang gem. § 5 EKrG vorgelegt.

 

Die OHE führt die notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg durch. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 264.000 Euro. Diese Kosten werden gem. § 13 EKrG zu je einem Drittel vom Land Niedersachsen, der Hansestadt Lüneburg und der OHE getragen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll erfolgen, wenn die Kreuzungsvereinbarung geschlossen wurde, die Finanzierung durch die Beteiligten gesichert ist und die Beteiligten dem Baubeginn zugestimmt haben.

 

 

Im Verkehrsausschuss am 27.11.2019 wurden Priorisierungen zu Baumaßnahmen an Bahn- übergängen beschlossen. Der städtische Anteil zur Umsetzung der Maßnahme Bahnübergang „Kunkelberg“ wurde gem. Priorisierung in die Finanzplanung für 2022 aufgenommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  55 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.300 €

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:    1/3 Anteil 88.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    INV 01-541-134

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120

 Produkt / Kostenträger: 541001/54100107

 Haushaltsjahr:  2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

Der Anteil der Hansestadt Lüneburg wird mit Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

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Anlage/n:

Anlage 1 – Entwurf Kreuzungsvereinbarung zum Neubau BÜ „Kunkelberg“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BÜ Kunkelberg Vereinbarung (263 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung Bahnübergang „Kunkelberg“ zu.