Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg betreibt drei Parkhäuser im Stadtgebiet. Es handelt sich hierbei um die Parkhäuser Am Bahnhof, Am Rathaus und Lüne-Park. Die erwirtschafteten Erlöse stellen umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar.
Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 hat die Bundesregierung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent (§ 12 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 UStG) sowie den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 UStG) gesenkt.
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt die Umsatzsteuersenkung an die Nutzer der städtischen Parkhäuser weiterzugeben. Eine direkte Weitergabe der Umsatzsteuersenkung über die Gebühren ist dahingehend nicht möglich, dass die Kassensysteme keine Kleinst-Cent-Beträge (1, 2 und 5 Cent Münzen) verarbeiten können. Aufgrund dieser technischen Problematik soll eine Parkeinheit in Höhe von einer Zeitstunde um fünf Minuten erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass die Tagesnutzer für die gleichbleibenden Gebühren eine längere Parkdauer erhalten. Die Inhaber einer Monats- und Jahresparkkarte werden schriftlich darüber informiert, dass am Jahresende eine gesonderte Abrechnung erstellt wird und eine entsprechende Erstattung der anteilig gezahlten Umsatzsteuer erfolgt. Die Regelung hat für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 Bestand. Zum 01.01.2021 beträgt eine Parkeinheit wieder eine Zeitstunde, so dass dem dann geltenden Umsatzsteuersatz von 19 Prozent Rechnung getragen wird.
Die Umsatzsteuersenkung wurde am 29.06.2020 durch die Bundesregierung beschlossen. Um dem Ziel der steuerlichen Hilfsmaßnahmen gerecht zu werden und die Umsetzung sicherzustellen, musste die Verwaltung und die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH kurzfristig handeln und führt bereits die Regelung zu den Tagesnutzern seit dem 01.07.2020 aus. Das Vorgehen bezüglich der Monats- und Jahresparkkarten wurde durch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH steuerrechtlich geprüft, so dass jetzt eine vollumfängliche Beschlussempfehlung ausgearbeitet werden konnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 81000 FB Gebäudewirtschaft 81701 Parkhaus Am Rathaus 81702 Parkhaus Am Bahnhof 81703 Parkhaus Lüne-Park Produkt / Kostenträger: 546001 / 54600102 Parkhäuser Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: gleichbleibende Nettobeträge Anlage/n: Anlage 1: Satzungsentwurf über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“
Beschlussvorschlag:
Der Gebühren- und Entgeltanpassung gem. Tarifübersicht und dem beschriebenen Vorgehen der Verwaltung werden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.
Die in der Anlage 1 dargestellte Satzungsänderung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“ wird zugestimmt.
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