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Vorlage - VO/9111/20  

 
 
Betreff: Neuwahl der Schiedspersonen für die Amtsperiode 2021 - 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Sorger
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
15.09.2020 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die aktuelle fünfjährige Amtsperiode der Schiedspersonen endet zum 31.12.2020. Derzeit betreuen die Schiedspersonen Herr Dr. Jahnke den Bereich I Nord sowie Herr Michael Sinn den Bezirk II Süd. Frau Michaela Rohder übernimmt für beide Bezirke die Stellvertretung.

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Gem. § 380 Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 37 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) ist vor Erhebung einer Privatklage ein Vergleichsversuch bei einer zuständigen Schiedsperson zu unternehmen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Gemäß § 4 NSchÄG sind die Schiedspersonen vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 67 NKomVG zu wählen.

 

Nach § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NKomVG besteht vor der Beschlussfassung des Rates das Anhörungsrecht der Ortsräte bei der Wahl von Schiedspersonen, wenn nicht nach § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NKomVG ein eigenes Schiedsamt in der Ortschaft eingerichtet wird. Daher sind die Ortsräte vor der Beschlussfassung des Rates anzuhören.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates waren mit der Bitte um Benennung geeigneter Personen angeschrieben worden. Des Weiteren war ein entsprechender Aufruf in der Landeszeitung veröffentlicht worden.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) soll die Gemeinde vor der Wahl die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Dies erfolgt durch Übersendung der Beschlussvorlage an den Bezirksverband der Schiedsleute, so dass bis zur Ratssitzung von dort eine Erklärung erfolgen kann.

 

Die Konstellation mit 2 Schiedspersonen (Nord und Süd) und einer Stellvertretung für beide Bezirke hat sich bewährt. Darum wird vorgeschlagen, an dieser Regelung festzuhalten.

 

Für das Amt der Schiedspersonen bzw. Stellvertretung haben sich 10 Personen beworben. Die als Anlage angefügte Tabelle gibt mit der Angabe Nord bzw. Süd an, in welchem Schiedsamtsbezirk die Person ihren Wohnsitz hat und damit, für welchen Bezirk sie/er gewählt werden kann. Die Anlagen zur Vorlage sind zum Schutz der personenbezogenen Daten als nichtöffentlich gekennzeichnet und nur durch Mitglieder der in der Beratungsfolge vorgesehenen Gremien einsehbar.

 

Die derzeitigen Schiedspersonen stellen sich erneut zur Wahl für die Amtsperiode 2021 – 2025 als Schiedspersonen zur Verfügung.

 

Alle Bewerberinnen und Bewerber verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und ihres Lebensalters über die nach dem Schiedsämtergesetz für die Schiedsamtstätigkeit erforderliche allgemeine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)        für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00€

aa) Vorbereitende Kosten, z. B. Ausschreibungen, Ortstermine etc.

 

b)        für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)        an Folgekosten: Aufwandsentschädigung je Schiedsperson

 monatlich 50,00€ = 600,00€/Jahr. Aufwandsentschädigung für Stellvertretung monatlich 15,00€ = 180,00€/Jahr sowie Büroauslagen von 17,00€ je Schiedsperson monatlich = 612,00€/Jahr.

 

d)        Haushaltsrechtlich gesichert: Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  30520

 Produkt / Kostenträger: 12201902

 

e)      mögliche Einnahmen:

:

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Anlage:

1. Übersicht Bewerbungen Schiedsamt

2. Bewerbungsunterlagen

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord und Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als stellvertretende Schiedsperson.