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Vorlage - VO/8941/20-1  

 
 
Betreff: Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens

1. Änderung der Marktgebührensatzung

2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr KipkeBezüglich:
VO/8941/20
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  03 - Steuerung und Service
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.06.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.07.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Durch die von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsketten mit dem sog. Coronavirus sind zahlreiche Einschränkungen für das private und öffentliche Leben vorgenommen worden, die insbesondere für Gewerbetreibende deutliche finanzielle Einbußen bedeuten.

 

Nach mehreren Monaten der massiven Einschränkungen für Gewerbetreibende möchte die Hansestadt Lüneburg den unverändert hohen finanziellen Druck, der auf den städtischen Gewerbetreibenden liegt, berücksichtigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erleichterungen schaffen. Es sollen der wirtschaftliche Wiedereinstieg für die Gewerbetreibenden geebnet werden, finanzielle Schäden gering gehalten und für die Bürgerschaft Einbußen der wirtschaftlichen Vielfalt vermieden werden.

 

1. Standgebühren

 

Aufgrund der bisherigen und auch weiterhin noch geltenden massiven Einschränkungen im Zusammenhang mit geplanten Veranstaltungen sieht die Hansestadt Lüneburg die Notwendigkeit, Veranstaltungsdurchführungen nach Rückführungen der sozialen Einschränkungen zu fördern. Zur Unterstützung wird die Hansestadt für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 31.12.2020 die Gebührenhöhe für die Benutzung der Märkte der Hansestadt Lüneburg für die Durchführung von Jahrmärkten, Volksfesten und dergleichen sowie den Weihnachtsmarkt halbieren. Ausgenommen bleiben die Gebühren für den nur anfänglich von den Beschränkungen betroffenen Wochenmarkt.

 

Grundlage für die Gebührenerhebung im Marktwesen ist die Satzung für die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung), deren Änderung aufgrund der Zuständigkeit für Satzungen nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG durch den Rat in Form der beiliegenden Änderungssatzung beschlossen werden muss.

 

  1. Sondernutzungsgebühren

 

Sofern Erlaubnisse entsprechend der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Lüneburg erteilt wurden, die aufgrund der Allgemeinverfügungen des Landkreises Lüneburg oder der Verordnung des Landes Niedersachsen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Anspruch genommen werden konnten, wird auf formlosen Antrag für den Zeitraum der Umsetzungseinschränkung eine Herabsetzung nach § 6 der Sondernutzungsgebührensatzung geprüft. Hiernach kann die Hansestadt u.a. die Herabsetzung der Sondernutzungsgebühr gewähren, wenn die Erhebung im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt. Alle betroffenen Antragsteller für Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits über dieses Vorgehen schriftlich informiert.

 

Zur Erleichterung des wirtschaftlichen Wiedereinstieges von Gewerbetreibenden wird auch für die Sondernutzungsgebühren ab dem 01.05.2020 für einen Zeitraum von 8 Monaten eine Halbierung der Gebührenhöhe vorgeschlagen.

 

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung über Sondernutzungsgebühren, deren Änderung aufgrund der Zuständigkeit für Satzungen nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG durch den Rat in Form der beiliegenden Änderungssatzung beschlossen werden muss.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 84,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

  Mögl. Mindererträge i.H.v. 50.000 € Standgebühren (je nach Veranstaltungssituation)

  Mögl. Mindererträge i.H.v. 38.000 € Sondernutzungen

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   X

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32050 & 32020 

 Produkt / Kostenträger:       57300102 – 57300108 & 12200802

 Haushaltsjahr:                 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung)

 

Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungsgebührensatzung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 Änderungssatzung Sondernutzung (58 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 1 Änderungssatzung Marktstandgebühr (50 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 1a Gebührentarif Marktgebühren (104 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die beigefügte Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 02.06.2016 wird beschlossen.

  

  1. Die beigefügte Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 28.04.1988 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird beschlossen.

 

 

Stammbaum:
VO/8941/20   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. befristete Aussetzung von Mahnung und Vollstreckung im Bereich der Sondernutzungen und 2. Änderung der Marktgebührensatzung   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
VO/8941/20-1   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage
VO/8941/20-2   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/8941/20-3   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/8941/20-4   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage