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Vorlage - VO/8941/20  

 
 
Betreff: Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens
1. befristete Aussetzung von Mahnung und Vollstreckung im Bereich der Sondernutzungen und
2. Änderung der Marktgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgezogen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Durch die von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsketten mit dem sog. Coronavirus sind zahlreiche Einschränkungen für das private und öffentliche Leben vorgenommen worden, die insbesondere für Gewerbetreibende deutliche finanzielle Einbußen bis hin zu existenzgefährdenden Zuständen bedeuten.

 

Die Dauer und der ggf. noch weiterhin bestehende Umfang von Beschränkungen ist aktuell nicht absehbar; die Hansestadt Lüneburg wird jedoch dem wachsenden Druck, der auf den städtischen Gewerbetreibenden liegt, berücksichtigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erleichterungen schaffen, um auch nach Ende der Einschränkungen den wirtschaftlichen Wiedereinstieg für die Gewerbetreibenden zu ebnen, finanzielle Schäden gering zu halten und für die Bürgerschaft Einbußen der wirtschaftlichen Vielfalt zu vermeiden.

 

1. Sondernutzungsgebühren

  • Sofern Erlaubnisse entsprechend der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Lüneburg erteilt wurden, die aufgrund der Allgemeinverfügungen des Landkreises Lüneburg oder der Verordnung des Landes Niedersachsen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in Anspruch genommen werden konnten, wird auf formlosen Antrag für den Zeitraum der Umsetzungseinschränkung eine Herabsetzung nach § 6 der Sondernutzungsgebührensatzung geprüft. Hiernach kann die Hansestadt u.a. die Herabsetzung der Sondernutzungsgebühr gewähren, wenn die Erhebung im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt.
  • Darüber hinaus werden bis zum 30.06.2020 Mahnungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für noch ausstehende Sondernutzungsgebühren selbstverständlich ausgesetzt.

 

Alle betroffenen Antragsteller für Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits über dieses Vorgehen schriftlich informiert.

 

2. Marktgebühren

 

  • Aufgrund der bisherigen und auch weiterhin noch geltenden massiven Einschränkungen im Zusammenhang mit geplanten Veranstaltungen und dem regelmäßigen Marktgeschehen sieht die Hansestadt Lüneburg die Notwendigkeit, Veranstaltungsdurchführungen nach Rückführungen der sozialen Einschränkungen zu fördern. Zur Unterstützung wird die Hansestadt für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2020 die Gebührenhöhe für die Benutzung der Märkte der Hansestadt Lüneburg (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Weihnachtsmarkt) halbieren.

 

  • Grundlage für die Gebührenergebung im Marktwesen ist die Satzung für die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung), deren Änderung aufgrund der Zuständigkeit des Rates für Satzungen nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, durch den Rat in Form der beiliegenden Änderungssatzung beschlossen werden muss.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 243,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Mindereinnahmen in Höhe von vorausichtlich 98.000,- €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32050

 Produkt: 573001 Marktwesen

 Kostenträger: 57300 102 – 57300 108

 Haushaltsjahr: 2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 SatzungzurAenderungderMarktgebuehrensatzung (368 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die beschriebene Vorgehensweise im Bereich der Sondernutzungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die beigefügte Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 02.06.2016 wird beschlossen.

 

Stammbaum:
VO/8941/20   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. befristete Aussetzung von Mahnung und Vollstreckung im Bereich der Sondernutzungen und 2. Änderung der Marktgebührensatzung   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
VO/8941/20-1   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage
VO/8941/20-2   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/8941/20-3   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/8941/20-4   Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen wegen nach Infektionsschutzgesetz angeordneter Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage