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Vorlage - VO/8521/19-1  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mehl, LorenzBezüglich:
VO/8521/19
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.10.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Durch verschiedene Einflüsse (demografischer Wandel, Neubaugebiete usw.) haben sich die Schülerzahlen in verschiedenen Grundschulbezirken ungleichmäßig verändert. Um die vorhandenen Grundschulen dennoch möglichst nach ihren vorgesehenen Zügigkeiten mit Grundschülerinnen und –schülern zu versorgen, ist eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen notwendig. Der Erhalt der vorgesehenen Zügigkeiten der Grundschulen ist auch deshalb notwendig, um die personelle Ausstattung und die Standards der Schulen zu erhalten. Bei zu geringer Schülerzahl kann sonst der Wegfall der Konrektoren Stelle und ggf. auch eine Verringerung der Vergütung der Rektoren drohen.

 

Die Veränderung der Schulbezirkssatzung ist als Instrument zur Steuerung von Schülerströmen dabei die einzige Möglichkeit der Verwaltung - ohne kostspielige bauliche Veränderungen - den geänderten Verhältnissen in den Schulbezirken zu begegnen. Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dabei auch die zumutbaren Schulwege und versucht eine soziale Durchmischung der Einzugsgebiete zu gewährleisten.

 

Neben den Änderungen für die Grundschulen muss die Satzung auch angepasst werden, da zum 01.08.2019 die neue IGS am Standort Kreideberg gestartet ist und wie die bereits etablierte IGS Lüneburg einen Schulbezirk bestehend aus Stadt- und Landkreisgebiet erhalten soll. Aus dem Grund soll die neue Satzung auch direkt in Kraft treten.

 

Für die Grundschulen wird sich die Satzungsänderung erst zum Schuljahr 2020/21 auswirken, da die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler des laufenden Schulbetriebs natürlich nicht verändert werden soll.

 

Die Satzung ist in synoptischer Darstellung alt/neu als Anlage beigefügt. Die genauen Bezirksänderungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Überlegungen der Verwaltung wurden in mehreren Sitzungen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen, des Schul-Elternrats, des Schülerrats und verschiedener Grundschulrektoren vorgestellt, diskutiert und angepasst.

Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand bereits am 22.11.2017 statt, gefolgt von den Sitzungen am 20.02.2018, 05.02.2019 und 14.05.2019.

 

Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe wurden dem Schulausschuss in öffentlicher Sitzung am 19.06.2019 vorgestellt.

Dieser Vorschlag zur Veränderung der Schulbezirke wurde am 15.08.2019 auch den VertreterInnen der städtischen Elternräte von Kita und Schule noch einmal konkret vorgestellt und zur Diskussion frei gegeben. Es gab dort keine Einwände zu diesem Entwurf.

 

Das offizielle Verfahren zur Änderung der Schulbezirkssatzung wurde mit der Beteiligung des Ortsrats Oedeme in dessen Sitzung am 04.09.2019 begonnen. Bezüglich der Empfehlung das Gebiet „Auf der Höhe“ zukünftig dem Grundschulbezirk der Hermann-Löns-Schule zuzuordnen, wurde in dieser Ortsratssitzung von betroffenen Eltern insbesondere die Sicherheit des Schulweges für Kinder aus dem Gebiet Teufelsküche über den Schnellenberger Weg zur Grundschule Hermann Löns in Frage gestellt. Vom stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtelternrates wurde sich zudem dafür ausgesprochen, für das Gebiet Rosenkamp ein Mischgebiet einzurichten, womit die Eltern die Wahlfreiheit hätten, ob ihre Kinder die Grundschule Häcklingen oder die Grundschule Hasenburger Berg besuchen.

 

Die von den Eltern geäußerten Bedenken zur Schulwegsicherheit sind von der Verwaltung aufgenommen worden. Die Bedenken werden ernst genommen und hierfür Lösungen entwickelt. Konkret bedeutet dies:

 

  • Im Winterhalbjahr 2019/2020 wird es einen gemeinsamen Besichtigungstermin von Verwaltung und betroffenen Eltern geben, um sich unter den schlechten Bedingungen der Jahreszeit ein Bild vor Ort zu machen und die Erkenntnisse daraus zu bewerten.
  • Der Weg soll ausgebaut und mit einer Beleuchtung versehen werden.
  • Der Einsatz eines Busses wird als Option angeboten

 

Die Präferenz des Schulelternrates für ein Mischgebiet Rosenkamp hat sich in dem anliegenden Änderungsantrag des Schulelternrates vom 06.09.2019 konkretisiert.

 

Die Verwaltung versteht zwar den Wunsch des Stadtelternrates, die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Grundschulen zu haben, spricht sich aber nach fachlicher Bewertung aus folgenden Gründen gegen die Einrichtung eines solchen Mischgebietes aus:

 

      Prognosen und vorausschauendes Handeln sind nicht mehr möglich

      Wenn eine Schule voll ist, werden andere Kinder automatisch an die andere Schule verwiesen. Damit ist für Eltern und Kinder keine Planungssicherheit gegeben.

      Es wären zukünftig zwei Schulbusse einzusetzen. Dies würde mehr Verkehr im Wohngebiet bedeuten und wäre ökologisch fragwürdig.

 

Hinzu kommt, dass nicht sichergestellt ist, dass den beiden betroffenen Grundschulen jeweils aus ihrer Perspektive heraus damit überhaupt geholfen wäre. Es besteht weiterhin aus Sicht der Verwaltung keine Sicherheit für die Grundschule Häcklingen, dreizügig zu sein.

 

Der Grundgedanke des Änderungsantrages, die Grundschulen in ihrer Zügigkeit stärken und sichern zu wollen, wird von der Verwaltung mitgetragen. Um aber die o.g. negativen Auswirkungen eines Mischbezirkes zu vermeiden und die gerade umfangreich und modern zum Ganztag ausgebaute Grundschule Häcklingen noch deutlicher in ihrer Dreizügigkeit stärken zu können, empfiehlt die Verwaltung, das Gebiet Rosenkamp komplett dem Grundschulbezirk der Grundschule Häcklingen zuzuordnen. Dies hätte zwar zur Folge, dass die Grundschule Hasenburger Berg die nächsten Jahre überwiegend in die Dreizügigkeit absinken würde, einen Verlust von Standards hätte dies jedoch nicht zur Folge. Die daraus resultierende Entspannung der Raumsituation in der Hasenburger Berg Schule ist sogar als Vorteil zu sehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: noch nicht bezifferte Kosten für die Sicherung der Schulwege 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen

:

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Anlage/n:

 

Änderungsantrag des Stadtelternrats Schule

Synoptische Darstellung der Schulbezirkssatzung (alt/neu)

Plan der neuen Schulbezirke

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag des StER zu Schulbezirken (2099 KB)      
Anlage 2 2 Schulbezirkssatzung - Synopse (188 KB)      
Anlage 3 3 Plan-SCHULBEZIRKE (1330 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Zuordnung des Gebietes „Rosenkamp“ zum Grundschulbezirk der Grundschule Häcklingen wird zugestimmt.

 

  1. Die Satzungsänderung wird wie vorgelegt mit der noch einzuarbeitenden Veränderung der Zuordnung des Gebietes „Rosenkamp“ zum Grundschulbezirk der Grundschule Häcklingen beschlossen.

 

  1. Der Schulausschuss wird regelmäßig über die Veränderungen in der Schulentwicklungsplanung unterrichtet. Zur sinnvollen Lenkung von Schülerströmen wird die Veränderung der Schulbezirkssatzung als ein gängiges Instrument befürwortet.

 

  1. Dem Änderungsantrag des Stadtelternrates vom 06.09.19 wird nicht gefolgt.

 

 

Stammbaum:
VO/8521/19   Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8521/19-1   Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage