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Vorlage - VO/8521/19  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
04.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Oedeme geändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Durch verschiedene Einflüsse (demografischer Wandel, Neubaugebiete usw.) haben sich die Schülerzahlen in verschiedenen Grundschulbezirken ungleichmäßig verändert. Um die vorhandenen Grundschulen dennoch möglichst nach ihren vorgesehenen Zügigkeiten mit Grundschülerinnen und –schülern zu versorgen, ist eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen notwendig.

Die Überlegungen der Verwaltung wurden in mehreren Sitzungen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen, des Schul-Elternrats, des Schülerrats und verschiedener Grundschulrektoren vorgestellt, diskutiert und angepasst. 

Der hier vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dabei auch die zumutbaren Schulwege und versucht eine soziale Durchmischung der Einzugsgebiete zu gewährleisten.

 

Der hier vorgelegte Vorschlag zur Veränderung der Schulbezirke wurde am 15.08.2019 auch noch einmal konkret den VertreterInnen der städtischen Elternräte von Kita und Schule vorgestellt und zur Diskussion frei gegeben. Es gab dort keine Einwände zu diesem Entwurf.

 

Weiterhin muss die Satzung angepasst werden, da zum 01.08.2019 die neue IGS am Standort Kreideberg gestartet ist und wie die bereits etablierte IGS Lüneburg einen Schulbezirk bestehend aus Stadt- und Landkreisgebiet erhalten soll.

Aus dem Grund soll die neue Satzung auch direkt in Kraft treten.

 

Für die Grundschulen wird sich die Satzungsänderung aber erst zum Schuljahr 2020/21 auswirken, da die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler des laufenden Schulbetriebs natürlich nicht verändert wird.

Die Satzung ist in synoptischer Darstellung alt/neu als Anlage beigefügt. Die genauen Bezirksänderungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 

c)  an Folgekosten:  keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Satzung in synoptischer Darstellung

Plan der neuen Schulbezirke (klein)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulbezirkssatzung - Synopse neu (188 KB)      
Anlage 2 2 Plan-SCHULBEZIRKE neu (1330 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Satzungsänderungen werden beschlossen.

Der Schulausschuss wird regelmäßig über die Veränderungen in der Schulentwicklungsplanung unterrichtet. Zur sinnvollen Lenkung von Schülerströmen wird die Veränderung der Schulbezirkssatzung als ein gängiges Instrument befürwortet.

 

Stammbaum:
VO/8521/19   Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8521/19-1   Änderung der Satzung für die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen der Hansestadt Lüneburg (Schulbezirkssatzung)   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage