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Vorlage - VO/8057/18-1  

 
 
Betreff: Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau SchmälBezüglich:
VO/8057/18
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
13.06.2019 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.06.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss vergibt entsprechend der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel jährlich städtische Kulturfördermittel an Lüneburger Vereine und kulturelle Institutionen für Projekte, die in Lüneburg durchgeführt werden.

 

Die Anträge wurden bisher beim Kulturreferat der Hansestadt Lüneburg eingereicht, von diesem nach dem Gleichheitsgrundsatz geprüft und dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Schriftlich festgelegte Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln gab es bisher nicht.

 

Richtlinien zur Förderung der Kultur sind ein kulturpolitisches Instrument zur Unterstützung und Steuerung einer vielfälltigen städtischen Kulturlandschaft. Sie schaffen Transparenz für alle beteiligten Akteure und erleichtern das Antrags- und Bewilligungs- sowie Nachweisverfahren für die Kulturschaffenden in der Hansestadt Lüneburg

 

Daher hat die Verwaltung dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss in der Sitzung am 07.11.2018 einen Entwurf zur Diskussion vorgelegt.

Dieser Entwurf der Richtlinie zur Vergabe der städtischen Kulturfördermittel ist entsprechend des Beschlusses des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 07.11.2018 von der Vewaltung überarbeitet worden und ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung wird die Richtlinien drei Jahren nach Inkrafttreten evaluieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Richtlinienentwurf zur Vergabe städtischer Kulturfördermittel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinien städtische Kulturfördermittel Entwurf_FINAL Stand 27.05.2019 (97 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Für die Vergabe der städtischen Kulturfördermittel werden die der Vorlage als Anlage beigefügten Richtlinie ab 01.01.2020 beschlossen.

 

Stammbaum:
VO/8057/18   Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/8057/18-1   Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage