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Sachverhalt:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss vergibt entsprechend der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel jährlich städtische Kulturfördermittel an Lüneburger Vereine und kulturelle Institutionen für Projekte, die in Lüneburg durchgeführt werden.
Die Anträge wurden bisher beim Kulturamt der Hansestadt Lüneburg eingereicht, von diesem nach dem Gleichheitsgrundsatz geprüft und dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Schriftlich festgelegte Richtlinien für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln gab es bisher nicht.
Um dies zu ändern und damit den Lüneburger Vereinen und kulturellen Institutionen die Antragstellung zu erleichtern hat die Verwaltung einen Entwurf für Richtlinien zur Förderung kultureller Projekte aus städtischen Kulturfördermitteln erstellt, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Für die Vergabe der städtischen Kulturfördermittel werden die der Vorlage als Anlage beigefügten Richtlinien ab 01.01.2019 beschlossen.
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