Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der JuCon Goseburg wird seit 2001 in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Braunschweig, kurz GGPS, geführt. Vorher befand er sich seit dem 01.06.1997 in städtischer Trägerschaft.
Die GGPS Braunschweig erklärte ihre Bereitschaft die Jugendarbeit gemeinwesenorientiert zu übernehmen und aufgrund eines Konzeptes zur gemeinsamen Betriebsführung mit der Kindertagesstätte Breite Wiese unter der gleichen Trägerschaft zu führen. Die Hansestadt Lüneburg hat hierzu eine Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung geschlossen, die zuletzt 2006 aktualisiert wurde und für einen Zeitraum von 3 Jahren gelten sollte, der sich jeweils um 1 Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt oder neu verhandelt wird.
Die Anbindung an die Kindertagesstätte Regenbogen, die überwiegend Kinder aus dem Stadtteil Goseburg betreut sowie deren Träger ermöglicht eine Überleitung der Kinder in die Angebote im JuCon in für sie vorgehaltene Zeiten und weiter in die Jugendpflegeangebote für Jugendliche. Das Konzept, eine Identifizierung mit dem Stadtteil und dessen Einrichtungen zu erreichen geht auf. Infolge stehen Vandalismus, Gewaltbereitschaft und andere Auffälligkeiten zurzeit im Hintergrund der pädagogischen Arbeit vor Ort. Vielmehr geht es um Freizeitverhalten, schulische Hilfen, gemeinsames Essen, berufliche Integration, Motivation zu Schulbesuch, sonstiger Qualifizierung, Netzwerkarbeit und Einbindung von elterlicher Verantwortung und Nachbarschaftshilfe. Der JuCon hat sich zu einer bedeutenden und verlässlichen Institution für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils entwickelt. In den Ferienzeiten finden besondere Aktionen, Ferienfahrten und Treffs statt. Bei den derzeitigen Angeboten handelt es sich um handwerkliche, soziale und kulturelle Projekte, genderspezifische Angebote, Bewegungsangebote für drinnen und draußen, Bastel- und Werkaktionen, Kochaktionen, Ausflügen sowie Unterstützung bei der Ausbildungs-/Berufsfindung.
Der Jucon öffnet von Dienstag bis Freitag von 15 bis 19 Uhr und zusätzlich einmal im Monat samstags für Aktionen oder Ausflüge. Zielgruppe sind zzt. vornehmlich Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren. Der JuCon wird von durchschnittlich 35-40 Kindern in der Woche angenommen. ¾ der Besucher und Besucherinnen kommen aus dem Stadtteil. Bei den übrigen handelt es sich überwiegend um deren Freunde, welche vorrangig aus den Stadtteilen Kreideberg oder Ochtmissen stammen.
Zusätzlich fragen zzt. ca. 15 Jugendliche den Treff nach. Ihnen und ihren Bedarfen kann nur sehr eingeschränkt begegnet werden, da die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichen. Andere Anlaufstellen im Stadtteil stehen ihnen nicht zur Verfügung. Der JuCon stellt ein wesentliches Element der örtlichen Infrastruktur dar. Bemerkenswert ist der Zusammenhalt und Quartiersbezug der Wohnbevölkerung der Goseburg über alle Altersgruppen hinweg, der dazu führt, dass Angebote außerhalb des Stadtteils nicht angenommen werden. Daher soll die Altersgruppe der Jugendlichen durch gesonderte Öffnungszeiten und Aktionen im JuCon erreicht werden, die mit der städtischen Jugendpflege abgestimmt sind.
Im Rahmen des stadtteilorientierten Ansatzes wird ein Netzwerk mit den Stadtteilen Goseburg, Zeltberg und Lüne ansässigen freien Einrichtungen und Trägern sozialer Aufgaben gepflegt. So wirkt die GGPS mit dem JuCon und der Kita in der Stadtteilrunde und im Verbund zu Familie im Zentrum mit.
Die ehemalige Containeranlage, die von dem Jugendzentrum Kaltenmoor an den Standort Goseburg verbracht wurde, dient dort inzwischen schon mehr als 10 Jahre als Jugendtreff. Für den laufenden Betrieb des JuCon erhielt der GGPS gemäß der Vereinbarung von 2006 eine Pauschalförderung für Personal- und Betriebskosten in Höhe von 35.500,- € jährlich. Ab 2008 war eine Anpassung vorgesehen, von der bisher nicht Gebrauch gemacht wurde.
Der Träger beantragt ab 2017 eine Anpassung der Pauschale auf jährlich 45.000,- € und berechnet dies anhand jährlicher Kostensteigerungen um durchschnittlich 2,5 %. Aus der Pauschale ist vorrangig Personalkostenaufwand für die durchschnittliche Öffnung des JuCon im Umfang von 20 Wochenstunden und für Sonderöffnungszeiten an Wochenenden, in den Ferien für Projekte zu finanzieren. Der Rest entfällt auf Betriebskosten.
Zur Durchführung der strategischen Ausrichtung der Jugendpflege und der Gemeinwesenarbeit, bedarf es im Sinne des städtischen Stadtteilkonzepts bei der örtlichen Umsetzung in der Goseburg einer differenzierten Lösung. Wie auch im Antrag des GGPS dargelegt ist der Bedarf an Freizeitangeboten, der Unterstützung bei der Ausbildungs- und Berufsfindung aufgrund der wenig ausgeprägten Infrastruktur des Stadtteils hoch. Zielgruppenorientierte Angebote sollen die präventive Arbeit in der Goseburg erweitern und für mehr Präsenz sorgen. Für die bisher nicht erreichte Zielgruppe liegt ein Ergänzungsantrag aus Oktober 2017 vor, der für den erhöhten Personalaufwand eine Kostenerstattung um weitere 38.500,- € jährlich ausweist.
Die Weiterentwicklung, wie beschrieben, ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um somit eine verbindliche- und zurzeit einzige- Anlaufstelle im Stadtteil vorzuhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 83.500,- € c) an Folgekosten: jährlich 83.500,- € d)Haushaltsrechtlich gesichert: Jain 2017 ja 45.000,- € Nein2018 zusätzlich 48.000,- € erforderlich Teilhaushalt / Kostenstelle: 52000/ Produkt / Kostenträger:315601/31560102 Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen : Anlage/n: Kooperations- und Zuwendungsvereinbarung 2006 Betriebskostenzuschuss 2016 und Anpassung ab 2017 S.1 Betriebskostenzuschuss 2016 und Anpassung ab 2017 S.2 Personalaufstockung JuCon Goseburg Oktober 2017
Beschlussvorschlag: Die Arbeit der GGPS im Kinder- und Jugendtreff JuCon Goseburg und im Stadtteil wird ausdrücklich begrüßt. Der Zuschuss für die pauschale Förderung für den Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs JuCon wird ab 2017 auf jährlich 83.500,- € festgelegt. Ab 2018 werden entsprechend zusätzliche Mittel in den Haushalt aufgenommen vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Rat für die folgenden Haushaltsjahre. Die Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung wird entsprechend angepasst.
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